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Der Vertreter der Westlichen Inseln hat eine Aussprache beantragt:
Die Westlichen Inseln beantragen eine Aussprache zur Entwicklung eines Gesetzes über die Rechte und Pflichten eines Unionskommisars während einer verhängten Unionsexekution.
Die Aussprache ist eröffnet.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Rex Marker »

Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses,

die Debatten jüngster Zeit, auf die ich nicht weiter eingehen möchte, haben deutlich gemacht das es ein berechtigtes Interesse gibt, die Rechte und Pflichten der verantwortlichen Protagonisten während einer Unionsexekution verbindlich zu regeln.

Diese Aussprache hat zwei Ziele:

1. eine Diskussion zu führen um einen für alle Unionsländer tragbaren Kompromiss zu finden

2. auf dieser Grundlage würde ich einen Gesetzesentwurf entwickeln, der anschließend hier diskuttiert werden soll.

Die wichtigsten Fragen sollten dabei die Übernahme der exekutiven Geschäfte und auch die Vertretung des Unionslandes im Unionsrat sein.
 

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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Ich bin mit der derzeitig praktizierten Handhabe vollends d'accord.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Die gegenwärtige Praxis beschränkt, soweit mich nichts täuscht, die Tätigkeiten des Kommissars auf die Wiederherstellung der Eigenverwaltung, nicht?
 

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Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
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Beitrag von Rex Marker »

Nun ja das zum einen und ich denke ausserdem auch die Sicherung der durch die Länder wahrgenommen verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben.
 

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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Hiermit wird Joeli Veitayaki das Rederecht gewährt.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Aus Sicht des Innenministeriums halt eich solch ein Gesetz für überflüssig. Die bisherige Praxis ist eigentlich eindeutig und bewährt. Falls es da Verstöße gibt, kann man das Unionsgericht bemühen. Viel anders wird es mit einem neuen Gesetz auch nicht.

Konkret die bisherige Praxis zusammengefaßt: Der Unionskommissar sorgt so schnell wie möglich, das bedeutet umgehend und ohne jegliche Verzögerung, für die Ausschreibung und Abwicklung einer Wahl und übernimmt nur so lange wie nötig die Aufgaben des Ministerpräsidenten, ohne sich dabei ins politische Tagesgeschäft zu verstricken.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Nur mal am Rande, meine Advokatur arbeitet da an einem längeren Gutachten:

Artikel 31 – Aufgaben des Unionsrates
(1) Der Unionsrat setzt sich aus den Vertretern der Unionsländer zusammen. Sie werden von den Staatsbürgern der Länder gemäß den Bestimmungen der Landesverfassungen bestellt und abberufen.[...]

Der Unionskommissar ist überhaupt nicht gewählt, noch gemäß Bestimmung der Landesverfassung bestellt oder abberufen. Er gehört also qua Verfassung schon gar nicht in den Unionsrat.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

vielen Dank Herr Unionsratspräsident.
Ich versuche mich kurz zu fassen:

Zunächst das Thema Unionsrat, weil es von Herrn Poppinga schon angesprochen wurde.

Der Winkelzug von Herrn Marker über die Landesverfassung der Westlichen Inseln und die Geschäftsordnung der Volksversammlung war mehr als grenzwertig.
Landesverfassung:
Artikel 27 [Das Präsidium und die Geschäftsordnung] (1) Die Volksversammlung wählt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine stellvertretende Präsidentin oder einen stellvertretenden Präsidenten. Es gibt sich eine Geschäftsordnung.
Geschäftsordnung:
§ 7 [Präsidium] (1) Die Premierministerin oder der Premierminister ist die Präsidentin oder der Präsident der Volksversammlung.
Insofern ist die Geschäftsordnung verfassungswidrig. Hier muß dringend landesintern nachgebessert werden.

dazu noch:
Unionsverfassung:
Artikel 32 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsrates
(1) Die Art und Weise der Bestellung des Vertreters eines Unionslandes wird von diesem in seiner Verfassung geregelt. Der Vertreter muss auf jeden Fall demokratisch legitimiert sein.
Landesverfassung:
Artikel 37 [Die Vertretung nach außen und im Unionsrat] (1) Die Premierministerin oder der Premierminister vertritt die Westlichen Inseln nach außen.
(2) Die Premierministerin oder der Premierminister nimmt das Recht der Westlichen Inseln zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung der Union im Unionsrat und deren Interessenvertretung über denselben wahr.
Da der Premierminister gewählt wurde, denke ich, dass er somit gemäß Unionsverfassung als demokratisch legitimiert ist. Dies gilt aber nicht für den ernannten Unionskommissar.
Unionsverfassung:
Artikel 23 - Unionsexekution
(1) .....
(2) Dazu hat der Unionspräsident oder ein von ihm eingesetzter Unionskommisar vorübergehend das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden. .....
Der Unionskommissar ist laut Unionsverfassung nur zur Aufsicht über die Landesbehörden vom Unionspräsidenten ernannt. Nicht mehr und nicht weniger. Selbst die Bestellung eines Wahlleiters ist nirgends rechtlich verankert. Die Berufung auf die "Gängige Praxis" ist Firlefanz, darauf kann man sich nicht berufen.

Der Unionskommissar ist somit nicht der Vertreter des Landespräsidenten, er ist auch kein gewählter Vertreter des Landes im Unionsrat.
Somit wären alle Abstimmung, die Herr Marker derzeit im Unionsrat macht nicht gültig.

Das ist kein persönlicher Angriff auf Herrn Marker, das ist lediglich die Abhandlung der Rechtsbereiche anhand der Situation der Westlichen Inseln.
 

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gez. Joeli Veitayaki
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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Eine Debatte über die Landesverfassung der WI gehört nicht hier hin. Auch nicht die juristische Bewertung der Legitimität von Unionskommissaren oder von ihnen ernannten Vertretern im Unionsrat, das ist Sache der Gerichte.
 

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