vielen Dank Herr Unionsratspräsident.
Ich versuche mich kurz zu fassen:
Zunächst das Thema Unionsrat, weil es von Herrn Poppinga schon angesprochen wurde.
Der Winkelzug von Herrn Marker über die Landesverfassung der Westlichen Inseln und die Geschäftsordnung der Volksversammlung war mehr als grenzwertig.
Landesverfassung:
Artikel 27 [Das Präsidium und die Geschäftsordnung] (1) Die Volksversammlung wählt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine stellvertretende Präsidentin oder einen stellvertretenden Präsidenten. Es gibt sich eine Geschäftsordnung.
Geschäftsordnung:
§ 7 [Präsidium] (1) Die Premierministerin oder der Premierminister ist die Präsidentin oder der Präsident der Volksversammlung.
Insofern ist die Geschäftsordnung verfassungswidrig. Hier muß dringend landesintern nachgebessert werden.
dazu noch:
Unionsverfassung:
Artikel 32 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsrates
(1) Die Art und Weise der Bestellung des Vertreters eines Unionslandes wird von diesem in seiner Verfassung geregelt. Der Vertreter muss auf jeden Fall demokratisch legitimiert sein.
Landesverfassung:
Artikel 37 [Die Vertretung nach außen und im Unionsrat] (1) Die Premierministerin oder der Premierminister vertritt die Westlichen Inseln nach außen.
(2) Die Premierministerin oder der Premierminister nimmt das Recht der Westlichen Inseln zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung der Union im Unionsrat und deren Interessenvertretung über denselben wahr.
Da der Premierminister gewählt wurde, denke ich, dass er somit gemäß Unionsverfassung als demokratisch legitimiert ist. Dies gilt aber nicht für den ernannten Unionskommissar.
Unionsverfassung:
Artikel 23 - Unionsexekution
(1) .....
(2) Dazu hat der Unionspräsident oder ein von ihm eingesetzter Unionskommisar vorübergehend das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden. .....
Der Unionskommissar ist laut Unionsverfassung nur zur Aufsicht über die Landesbehörden vom Unionspräsidenten ernannt. Nicht mehr und nicht weniger. Selbst die Bestellung eines Wahlleiters ist nirgends rechtlich verankert. Die Berufung auf die "Gängige Praxis" ist Firlefanz, darauf kann man sich nicht berufen.
Der Unionskommissar ist somit
nicht der Vertreter des Landespräsidenten, er ist auch
kein gewählter Vertreter des Landes im Unionsrat.
Somit wären alle Abstimmung, die Herr Marker derzeit im Unionsrat macht
nicht gültig.
Das ist kein persönlicher Angriff auf Herrn Marker, das ist lediglich die Abhandlung der Rechtsbereiche anhand der Situation der Westlichen Inseln.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"