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Beitrag von Michael Schneider »

Jetzt werden also Freier kriminalisiert.
 

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Beitrag von Rincewind »

Ganz genau. Das steht so im Antrag.
 

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Beitrag von Michael Schneider »

Lehne ich ab. Es kann wohl kaum als Verbrechen angesehen werden wenn ein Mann entsprechende Leistung bucht. Außer sie möchten die Vergewaltigungswellen hochschrauben.
 

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Beitrag von Rincewind »

Das glaube ich kaum. Vergewaltigungen sind noch deutlich höher bestraft, als gegen Bezahlung sexuelle Akte zu erkaufen.

Und ja, ich sehe es als Verbrechen wenn ein Mann eine entsprechende Leistung bucht, denn in diesem Fall sind die Frauen die Opfer.
Es ist auch ein Verbrechen wenn du schwarzarbeiter bezahlst, illegale Einwanderer einstellst oder sogar Menschen "kaufst".
 

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Beitrag von Michael Schneider »

Allgemein gibt es genug freiwillige Prostitution, Frauen (und Männer!) die sich ein Zubrot verdienen. Ich gebe mal als Hinweis das Internet an.

Opfer sind AUSSCHLIESSLICH die Frauen die dazu gewzungen werden. Fertig. Und es gilt den Zwang zu verhindern. Was hier angewendet werden soll ist herumdoktorn am Symptom, aber nicht an der Ursache. Damit wird die Prostitution noch weiter in die Schatten gedrängt und viel weniger einzusehen.

Wenn man eines nicht schaffen wird dann das älteste Gewerbe der Welt damit einzustampfen.
 

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Beitrag von Rincewind »

Es bleiben ebenfalls bei vermeintlich "freiwilligen" Prostituierten, irreparable psychische Schäden. Durch das Sozialgesetz ist der erste Schritt getan, um Prostitution als Ausweg vor sozialer Verelendung abzuschaffen.

Ich bleibe dabei, die Nachfrage muss angegangen werden, das Angebot regelt sich von selbst. Klar wird es, wie bei jeder Kriminalität nie ganz aufgehoben werden, es ist jedoch ein klares Gesellschaftliches Signal und ich kann ihnen Garantieren, dass die Imperialpolizei durch verdeckte Ermittler auch dafür sorgen wird, dass es bei dem Gesetz nicht bei einen Papierdrachen bleibt.
Original von Michael Schneider
Wenn man eines nicht schaffen wird dann das älteste Gewerbe der Welt damit einzustampfen.
Wie ich schon sagte, das war die Sklaverei auch und es ist auch kein Grund dieses legal zu halten, blos weil es immer Menschenschlepperei geben wird.
 

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Die Regierung hat den Antrag überarbeitet.
Neu ist, eine Verfolgung findet auf Antrag statt. D.h. wenn prostituierte in irgendeiner Form falsch behandelt werden, muss ein Freier mit einer Anzeige rechnen. Das Risiko für den Freier bleibt hoch, Prostituierte bleiben dabei als Opfer geschützt.
Wenn sich die Freier korrekt benehmen und Prostituierte freiwillig wieso auch immer einverstanden bleiben und es zu keiner Anzeige kommt, wird auch nicht verfolgt, also geduldet.

Auf Grund der öffentlichen Diskussion auf den Westlichen Inseln, hält es die Regierung ebenfalls für angebracht das Thema Exhibitionismus anzusprechen.
Gesetz zur Wahrung der imperialen Sitte

§1 Verbot entgeltlicher sexueller Handlungen
(1) Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird - sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist - wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit einer Freiheitsstrafe ein bis sechs Monaten bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Nicht unter die Regelungen dieses Gesetzes fällt die Sexualtherapie unter Ärztlicher Aufsicht, bei denen monatliche Gesundheitstests für Teilnehmer verpflichtend sind.

§ 2 Exhibitionistische Handlungen
(1) Wer andere Personen durch eine exhibitionistische Handlung belästigt oder öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ein Ärgernis erregt, wird mit einer Geldstrafe von 100-750 Bramern bestraft und bei schweren Fällen sowie Wiederholungstaten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem drei Monaten bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

§ 3 Öffentliche Verbreitung pornographischer Inhalte
(1) Nach § 2 wird auch bestraft, wer eine pornographische Darbietung verbreitet und nicht durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass die pornographische Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist.

§4 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Beitrag von Wolfgang Müller »

Ein wirklich antiliberales und oberflächliches Gesetz.
 

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Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
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Beitrag von Michael Schneider »

Herr Rincewind ihre Ansichten sind zugleich teilweise mittelalterlich, wie von kaiserzeitlicher Prüderie geprägt. Schon was exibitionistisch ist kann man sehr gut, wie in freistein gezeigt, diskutieren.

Zugleich können damit Frauen, die zuerst einen freiwilligen Akt begehen gleich auch noch den Freier ausnehmen, indem sie ihn verklagen. Darunter leiden wiederum nur diejenigen, die ihrem Gewerbe ehrlich nachgehen.

Ich habe das Gefühl sie kommen zu diesem Thema wie die Jungfrau zum Kinde, naiv und ohne ernsthaft gesammelte Einsichten.
 

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Kaiser
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Nennen sie mich ruhig konservativ, aber:

1.) Ja, ich möchte nicht, dass Prostitution durch vollkommene Sanktionsfreiheit sich ausbreitet und das leben tausender Frauen nachhaltig und irreparabel schädigt. Wer Angst vor Erpressung hat, der soll es gleich sein lassen. Das Argument Vergewaltigung zieht nicht, da dabei die Strafe deutlich höher ist als bei bezahltem Dienst.

2.) Ja ich möchte Minderjährige vor dem freien Zugang von pornographischem Material bewahren. Wenn sie das Mittelalterlich nennen, dann ist das ihre Ansicht, aber Liberalität muss auf seine Grenzen stoßen.

3.) Ja ich möchte sexuelle Akte aus gleichem Grund in der Öffentlichkeit verbieten. Was Exhibitionismus angeht, da kann ich ihnen entgegen kommen und diesen streichen, bevor dieser durch lange Formulierungen und Ausnahmen ausartet, wir wollen ja nicht z.B. die nährende Mutter, geschlossene FKK Strände oder Saunen in Bedrängnis geraten lassen. Diese liegen absolut nicht im Visier des vorhabens.
Gesetz zur Wahrung der imperialen Sitte

§1 Verbot entgeltlicher sexueller Handlungen
(1) Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird - sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist - wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit einer Freiheitsstrafe ein bis sechs Monaten bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Nicht unter die Regelungen dieses Gesetzes fällt die Sexualtherapie unter Ärztlicher Aufsicht, bei denen monatliche Gesundheitstests für Teilnehmer verpflichtend sind.

§ 2 Erregung öffentlichen Ärgernisses.
(1) Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ein Ärgernis erregt, wird mit einer Geldstrafe von 100-750 Bramern bestraft und bei schweren Fällen sowie Wiederholungstaten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem drei Monaten bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

§ 3 Öffentliche Verbreitung pornographischer Inhalte
(1) Nach § 2 wird auch bestraft, wer eine pornographische Darbietung verbreitet und nicht durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass die pornographische Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist.

§4 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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