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Und dann wählen wir alle 3 Tage den Chef neu? Je nachdem welche Sau gerade durchs Dorf getrieben wird?
Zuletzt geändert von Michael Schneider am Mi 19. Nov 2008, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich finde die Argumente des Imperialkanzlers durchaus richtig. Wir haben mit der letzten Serie von Imperialkanzlern gegen das Ende der Legislaturperiode immer eine deutliche Abschwaechung der Aktivitaet, hin zum totalen Stillstand gesehen. Auf der anderen Seite stimme ich zu, dass zwei Monate etwas zu kurz sind, aber drei Monate sind ein akzeptabler Kompromiss. Der Aenderung des Satzes, die Herr Schneider vorschlaegt, finde ich absolut richtig, die aktuelle Formulierung macht keinen wirklichen Sinn. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob die beiden Aenderungen gleichzeitig abgestimmt werden sollen.
Jonathan Buren
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Da ich keinen Zweifel habe, dass die Formulierungsändeurng durchkommen würde, schlage ich vor zunächst über diesen Antrag abzustimmen. Da es bei der Formulierung nicht um eine inhaltliche Änderung geht und die Wahlen noch ein Stück hin sind, gibt es keine Eile.
Es geht nun also um eine Verkürzung der Amtszeit von 4 auf 3 Monate, als Kompromiss zu den von der Regierung angestrebten 2 Monaten.
Es geht nun also um eine Verkürzung der Amtszeit von 4 auf 3 Monate, als Kompromiss zu den von der Regierung angestrebten 2 Monaten.
Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung
§1 der Artikel 14 der Verfassungsurkunde der Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:
Artikel 14
Wahl des Imperialkanzlers
Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf drei Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren. Wiederwahl ist zulässig. Nachdem der Kandidat seine Wahl angenommen hat wird er vom Sekretär des Herrenhauses zum Imperialkanzler ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.
§2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft.
