
Ehe respektieren, alternative Lebensgemeinschaften stärken.
Die Vaterländische Fraktion im Unionsparlament hat nunmehr ihren Entwurf zur Reform des Eherechts in das Unionsparlament eingebracht. Nach den Vorstellungen der VU-Parlamentarier wird zukünftig differenziert zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft. "Damit werden zum einen die Wert- und Moralvorstellungen eines Großteils der Menschen in der Union umgesetzt, zum anderen aber auch Akzeptanz und Rechtssicherheit für alternative Lebensentwürfe erhöht", begründet VU-Parlamentarier Hajo Poppinga den Antrag der Fraktion.
Der Entwurf sieht vor, daß zukünftig unter "Ehe" im Sinne des Gesetzes wieder der traditionelle Begriff einer Partnerschaft von Mann und Frau verstanden wird. Demgegenüber werden alle anderen Lebensgemeinschaften unter dem Begriff der "Lebenspartnerschaft" zusammengefaßt. "Die VU erkennt mit diesem Gesetzentwurf auch die Lebensentwürfe solcher Menschen an, die sich zu polygamen Beziehungen entschlossen haben", so VU-Fraktionsmitglied Konrad Grimm. "Damit berücksichtigen wir insbesondere die Traditionen in Roldem und auf den Westlichen Inseln", ergänzt Hajo Poppinga.
Die Reform des Eherechts war Teil der Koalitionsvereinbarungen.
