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Beitrag von Rincewind »

Original von Fabian Montary
Zur Fortbildung von Rechtsformen: Ich bin der Meinung, die Länder können Satzungsarten vorgreifen. Es gibt verschiedene Modelle von Personengesellschaften: Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, etc., etc. Diese können die Länder anstatt gewisser Satzungsregelungen erlassen.
Die kann es auch so geben, da sie von den jeweiligen Verträgen zwischen den Gesellschaftern abhängen. Ich sehe keinen Grund für weitere Formen.
Original von Rincewind
Richtig, weil ein Vertrag mit sich selbst unsinnig ist. Firmen sind aber keine Gesellschaften. Wir können gern Firmen mit aufnehmen, dann den Gesetzestitel aber auf Unionsgesetz über die Firmen und Gesellschaften erweitern.
Es sollten auch Einzelkaufmänner Gewerbe anmelden dürfen.
Original von Rincewind
Dafür kann es eine Insolvenzverwaltung geben. Die beschränkte Haftung animiert zur Unternehmensgründung.
Animiert dazu weil das Risiko auf die Gesellschaft und andere Unternehmen verteilt wird. Ich halte das für Kontraproduktiv. Das könnte im Falle von Investmentbanken schnell zu Kettenreaktionen führen. ;)

Stellen sie sich vor, eine Bank nimmt Sparkonten in Höhe von Millionen von Privaten Bürgern auf, verspekuliert sich mit denen am Roulettetischt und haftet anschließend am Roulettetisch und Haftet nur mit 25000 Bramern?

Ich denke es sollte ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften, statt schneller und kurzfristiger Gewinn im Vordergrund stehen und das geht sicherlich eher mit der Aussicht, dass man persönlich und vollständig haftet.

Insolvenzverwaltung kann es immernoch geben... dann allerdings Privatinsolvenzen.
Original von Rincewind
Ich sehe diese nicht als zielführend. Sollte es dieses Haus anders sehen, dann kann man die Qualifizierung auch mit aufnehmen.
Schauen sie sich dochmal die Unternehmen im Verzeichnis an? So gut wie nicht vorhanden. Unsere Wirtschaft ist qualitative Billigware bestehen aus einem Ansprechpartner. Es ist sicherlich auch gesellschaftlich förderlich wenn in einem Thread oder einer Website das Angebot kreativ und detailliert aufgelistet ist. Briefkastenfirmen bringen den Staat nicht weiter.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Original von Kreittmayr

Sie meinen also, die Länder sollen die Kompetenz haben, zu den hier festgelegten Mindestanforderungen weitere Variationen und Regelungen einzuführen? Wenn dies so sein sollte, dann findet das meine Unterstützung.
Genau so ist es gedacht. :)
Original von Kreittmayr

Die Ermöglichung von Ein-Personen-Unternehmen halte ich für ungemein sinnvoll.
Ich auch, aber nicht in einem Gesellschaftsgesetz. ;)
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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Beitrag von Fabian Montary »

Original von Rincewind

Die kann es auch so geben, da sie von den jeweiligen Verträgen zwischen den Gesellschaftern abhängen. Ich sehe keinen Grund für weitere Formen.
Die weiteren Regelungen sollen die Vertrags- und Satzungserstellung erleichtern. Es bleiben trotzdem noch Personen- und Kapitalgesellschaften.
Original von Rincewind

Es sollten auch Einzelkaufmänner Gewerbe anmelden dürfen.
Gern, dann aber in Verknüpfung eines Firmengesetzes. ;)
Original von Rincewind

Animiert dazu weil das Risiko auf die Gesellschaft und andere Unternehmen verteilt wird. Ich halte das für Kontraproduktiv. Das könnte im Falle von Investmentbanken schnell zu Kettenreaktionen führen. ;)
Ich habe nicht gesagt, dass es nur Vorteile gibt. ;)
Original von Rincewind
Stellen sie sich vor, eine Bank nimmt Sparkonten in Höhe von Millionen von Privaten Bürgern auf, verspekuliert sich mit denen am Roulettetischt und haftet anschließend am Roulettetisch und Haftet nur mit 25000 Bramern?

Ich denke es sollte ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften, statt schneller und kurzfristiger Gewinn im Vordergrund stehen und das geht sicherlich eher mit der Aussicht, dass man persönlich und vollständig haftet.
Sie unterstellen der Wirtschaft unsachgemäßes Handeln. Der Homo oeconomicus ist aber nicht auf Verlust, sondern auf Gewinn aus, da wird der Bedacht daraus begründet.
Original von Rincewind

Schauen sie sich dochmal die Unternehmen im Verzeichnis an? So gut wie nicht vorhanden. Unsere Wirtschaft ist qualitative Billigware bestehen aus einem Ansprechpartner. Es ist sicherlich auch gesellschaftlich förderlich wenn in einem Thread oder einer Website das Angebot kreativ und detailliert aufgelistet ist. Briefkastenfirmen bringen den Staat nicht weiter.
Der Markt wird das regeln.
 

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Beitrag von Rincewind »

Original von Fabian Montary
Zur Fortbildung von Rechtsformen:...Diese können die Länder anstatt gewisser Satzungsregelungen erlassen.
Sofern diese nicht mit dem Unionsgesellschaftsgesetz kollidieren, kann ich ihnen in dem Punkt entgegen kommen.
Gern, dann aber in Verknüpfung eines Firmengesetzes. ;)
Wir können den Gesetzesnamen gerne in Firmengesetz umändern. Im Prinzip geht es dabei darum, wer haftet und wer wird im Verzeichnis zugelassen. Da dürfen Einzelkaufleute nicht fehlen.
Original von Rincewind
Sie unterstellen der Wirtschaft unsachgemäßes Handeln. Der Homo oeconomicus ist aber nicht auf Verlust, sondern auf Gewinn aus, da wird der Bedacht daraus begründet.
Eben, daher wird er vorsichtiger mit einer vollen Haftung umgehen. Wenn der maximalverlust begrenzt ist, aber Gewinne in Millionenhöhe locken bei einem relativen Risiko, neigt er dazu das Risiko einzugehen, weil der Verlust begrenzt ist, während der Gewinn enorm ist.

Ich bleib dabei. Kapitalgesellschaften werde ich nicht zustimmen, so lang mich niemand von deren Notwendigkeit überzeugt.
Original von Rincewind
Schauen sie sich dochmal die Unternehmen im Verzeichnis an? So gut wie
Der Markt wird das regeln.
Das hat der Markt doch die letzten Jahre schon nicht, wieso sind sie immernoch so zuversichtlich?
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Man könnte die Kapitalgesellschaften bei bestehender Haftungsbeschränkung so modifizieren, dass man sie verpflichtet, regelmäßig einen bestimmten Prozentsatz ihrer Gewinne in die Sicherungsrücklage einzuzahlen. Auf diese Weise hätte man eine progressiv zunehmende Bankrottsicherung.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Diesem Vorschlag möchte ich mich nicht entgegenstellen. :)
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Der Änderungsentwurf dazu wird von mir bis morgen noch eingebracht.
 

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Beitrag von Fabian Montary »

Bis morgen war wohl recht optimistisch. Über das Wochenende wird es wohl auch nichts werden. Wie sollen wir fortfahren?
 

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Beitrag von Bianca Böhm »

Ich denke, der Antragsteller hat ein Recht auf Abstimmug durch den Unionsrat über seinen eingereichten Entwurf und würde daher vorschlagen diesen ungeändert zur Abstimmung frei zu geben. Argumente für und gegen die Vorlage hat es genügend gegeben, so dass jeder Abgeordnete für sich eine Entscheidung treffen konnte, ob er die Vorlage so annehmen kann oder nicht.
 

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Beitrag von Rincewind »

Ich bitte um Abstimmung.

Herrn Montary empfehle ich einen Änderungsantrag nachzureichen und diesem Antrag erstmals zuzustimmen, damit wieder eine Rechtssicherheit für unternehmen besteht.
 

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