Damit wäre aber nichts gewonnen, was die Attraktivität der Landespolitik angeht. Denn diese ist ja gerade der Sinn der Koppelung: die Attraktivität von Regierungsverantwortung auf Landesebene zu steigern.Original von Klaus Quistorp
Wie gesagt: Verabschieden Sie sich von der optionalen Kopplung Landesexekutive/UV-Mandat, sondern schreiben Sie eine einheitliche Wahlperiode und einen einheitlichen Wahltermin für alle UV-Mandatare in den Entwurf. Wenn die Bevölkerung eines Unionslandes es wünscht, kann es die Kopplung de facto immer noch herbeiführen, indem es seinen Ministerpräsidenten auch in das UP wählt - aber eben nicht in seiner Funktion als MP, sondern in Personalunion.
Ich vermute mal, dass nicht alle Länder sich dafür entscheiden werden, möglicherweise nur zwei oder drei. Vielleicht auch nur Freistein. Insofern wären die Risiken für eine Destabilisierung auch hier begrenzt.



