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Kaiser
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Liebe Mitbürger,

Zur Zeit wird unionsweit eine Verfassungsreform angestrebt.
Dabei werden mehrere Punkte diskutiert, wie Kompetenzverteilung oder Präsident vs. Unionsregierung.

Da diese Punkte kontrovers sind wird die Reform in mehreren Etappen angegangen. Begonnen wird mit den Legislativkammern, da dort der größte Konsens zu finden war.

Folgender Inhalt wird derzeit im Detail geplant:
  • Kammernreform
  • Zusammenlegung des Unionsparlamentes (derzeit 11 Mandate) und des Unionsrates (derzeit 7 Vertreter) zu einer Unionsversammlung mit 13 Sitzen.
  • 7 der Sitze sollen aus Landesvertretern bestehen. Das kommt einer Direktwahl in 7 Wahlkreisen gleich. Die Wahl selbst bestimmen die Länder, also ob wie in Katista ein Senator entsand wird oder in Freistein der Ministerpräsident.
  • Die 6 restlichen Sitze werden Unionsweit gewählt.
  • Als Ausgleich der Kontrollfunktion des Unionsrates werden Verfassungsänderungen nur noch mit Referendum möglich.
  • Alles andere bleibt wie es ist. Der Kanzler wird von der Unionsversammlung gewählt, sogar der Unionspräsident bleibt wie er ist in diesem ersten Anlauf erhalten.
Der Detailentwurf kann hier eingesehen werden:
http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... post100374

Damit möglichst früh auf Bedenken eingegangen werden kann um eine möglichst breite Unterstützung zu erlangen, bitte ich nun um Wortmeldungen.
 

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Hört sich ganz vernünftig an.
 

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Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Kaiser
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Beitrag von Rincewind »

Durch die Zusammenlegung:

- ... sind Mandate durch die Reduktion auf 6 wieder Privilegien.
- ... große Parteien gewinnen durch die 6 Unionsweit gewählten Mandate an Bedeutung.
- ... die Landesmandate sorgen für einen Bevölkerungsausgleich in den Ländern und einer steigenden Aktivität durch Ausweitung des Unionswahlkampfes auf die Länder.
- ... Regierungskoalitionen, werden nicht mehr durch das zwei Kammersystem blockiert, sondern werden in der Versammlung als ganzes gebildet, so dass der Kanzler und sein Kabinett auch tatsächlich Handlungsfähig sind.
- ... Gesetze kommen schneller zustande, da Landesspezifische Bedenken durch die Direktwahlmandate sofort eingebracht und berücksichtigt werden können und nicht erst über den Umweg eines VETOs.
 

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Beitrag von Rex Marker »

interessanter Vorschlag
 

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Es gibt derzeit kein Veto.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Rincewind »

Original von Palin Waylan-Majere
Es gibt derzeit kein Veto.
Na gut Einspruch... oder überstimmbares Veto.

Fakt ist, dass der Unionsrat immer erst eingebunden wird, wenn das Gesetz steht. Dann bleibt nur noch annehmen oder ablehnen... was oft zu letzterem führt.
 

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Das liegt an der derzeitigen Regierung. Klatten bspw. hat die Vorschläge seiner Unionsregierung an beide Kammern geleitet.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Original von Palin Waylan-Majere
Das liegt an der derzeitigen Regierung. Klatten bspw. hat die Vorschläge seiner Unionsregierung an beide Kammern geleitet.
Das mag sein. Unabhängig davon würde die vorgeschlagene Reform das Verfahren aber dennoch erheblich vereinfachen.
 

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Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
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Einfach = weniger Aktivität.

edit *simoff* Werde morgen was längeres dazu schreiben, seid mir nicht böse, ich bin nur müde. ;) *simon*
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Klaus Quistorp »

Wenn ich mir als Ex-Bürger folgenden Einwand erlauben darf: Die Modalitäten zur Wahl der Landesvertreter in der Unionsversammlung erscheinen mir in diesem ersten Entwurf eher suboptimal.

Wenn die DU nach wie vor eine parlamentarische Demokratie bleiben soll, dann muss der von der Unionsversammlung zu wählende Kanzler sich für den Zeitraum der Legislaturperiode auch auf stabile Mehrheitsverhältnisse verlassen können.

Wenn die Landesvertreter aber - wie bislang die Unionsratsmitglieder - zu uneinheitlichen Terminen gewählt werden, dann müsste man mit ständig wechselnden Mehrheitsverhältnissen (und ggf. daraus resultierenden Misstrauensvoten gegen den Kanzler) rechnen. Eine kontinuierliche, konstruktive Regierungsarbeit wäre so im Extremfall kaum noch möglich.

Mögliche Lösungen für dieses Problem:

a) Wenn man die parlamentarische Regierungsform (in handlungsfähigem Zustand) beibehalten will, kann man nicht einfach UP und Unionsrat in ein neues Einkammernparlament zusammenwerfen, ohne eine einheitliche Legislaturperiode bzw. einen einheitlichen Wahltermin festzulegen. Damit wäre die Kopplung von Ministerpräsidentenämtern und UV-Landesmandaten hinfällig - denn ich glaube kaum, dass die Unionsländer sich die Wahltermine ihrer Landes-Oberhäupter von der Union vorschreiben lassen wollen.

b) Wenn man die Unionsversammlung in genau dieser Form einführen und gleichzeitig eine handlungsfähige Regierung behalten will, kommt man an der Einführung des Präsidialsystems (bzw. der Direktwahl des Kanzlers) nicht vorbei.
 

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