Endlich wer, der den Föderalismus versteht. :klatsch: Und das von links, wo bleibt denn das Verständnis dafür von der bürgerlichen Regierung?Original von Montgomery Scott
Ich teile Ihre Forderung durchaus, dass die Unionsratsmitglieder genauso ihre Verpflichtungen offenlegen sollten. Allerdings sehe ich die Offenlegung als Pflicht der Vertreter gegenüber ihren Wählern. D. h. in Bezug auf das Unionsparlament ist das Unionsrecht gefragt, in Bezug auf die Ländervertreter dagegen muss die Gesetzgebung des jeweiligen Landes aktiv werden, da die Länder ja jeweils ihren Vertreter in den Unionsrat entsenden. Die Unionsratsmitglieder sind aufgrund dessen nicht der Union verpflichtet sondern ihrem jeweiligen Land.
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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Ich kann mich den Worten des Kollegen Scott vorbehaltlos anschließen.
Drum haben Sie auch dem Unionsdienstgesetz zugestimmt, dass eindeutig vorsieht, für dieses Unionsorgan keinerlei Ausgaben mehr zu tätigen. Sie sprechen mit gespaltener Zunge.Original von Joeli Veitayaki
Und es der Unionsrat ist nicht ausschließlich Sache der Länder, da es sich um eine in der Verfassung verankerten Einrichtung der Union handelt.
Zuletzt geändert von Palin Waylan-Majere am Mo 10. Nov 2008, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.
Palin Waylan-Majere OEL
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Es ist mit anwaltlicher Tätigkeit unvereinbar, wenn über die Höhe des Honorars Auskunft gegeben werden muß. So lassen Rückschlüsse auf das Mandantenverhältnis ziehen. Einkünfte aus anwaltlicher, notarieller, ärztlicher und geistlicher Tätigkeit sollten somit eindeutig ausgenommen werden.
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Das sehe ich gerade nicht so. Gerade anwaltliche Verpflichtungen können bedeuten, dass die Interessen Dritter im Spiel sind. Ich wäre allerdings tatsächlich dafür, dass das Gesetz eindeutig klarstellt, dass keine Auskunft über Inhalte der Arbeit als Arzt, Anwalt o. ä. gegeben werden muss.Original von Hajo Poppinga
Es ist mit anwaltlicher Tätigkeit unvereinbar, wenn über die Höhe des Honorars Auskunft gegeben werden muß. So lassen Rückschlüsse auf das Mandantenverhältnis ziehen. Einkünfte aus anwaltlicher, notarieller, ärztlicher und geistlicher Tätigkeit sollten somit eindeutig ausgenommen werden.

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Ich kann doch als Anwalt nicht offen legen, a) für wen ich tätig bin b) welches Einkommen ich habe. Das wäre zum Teil fatal für meine Mandantschaft.Original von Montgomery Scott
Das sehe ich gerade nicht so. Gerade anwaltliche Verpflichtungen können bedeuten, dass die Interessen Dritter im Spiel sind. Ich wäre allerdings tatsächlich dafür, dass das Gesetz eindeutig klarstellt, dass keine Auskunft über Inhalte der Arbeit als Arzt, Anwalt o. ä. gegeben werden muss.
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Freistein wird entsprechende Schritte ebenfalls in Kürze einleiten.Original von Montgomery Scott
In Heroth sind wir übrigens konsequenterweise dabei, eine ähnliche Regelung für den Vertreter im Unionsrat einzuführen.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
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