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2010/80 Abstimmung: Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen [.....] (2010/74)

Verfasst: So 5. Dez 2010, 23:27
von Gerhard Cheman
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Werte Kollegen,

wir stimmen ab über den folgenden Antrag:
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II

§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:

"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "

§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Sie haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert gemäß § 7 Abs. 2 GOUR 120 Stunden.

Verfasst: So 5. Dez 2010, 23:34
von Gerhard Cheman
Nein

Verfasst: So 5. Dez 2010, 23:38
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Enthaltung.

Verfasst: Do 9. Dez 2010, 00:27
von Kauli
Ja

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 03:06
von Gerhard Cheman
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Die Abstimmung ist hiermit beendet, ich stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 3
- davon gültig: 3
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 1
- Nein: 1
- Enthaltung: 1

Das Gesetz hat somit nicht die nötige Mehrheit erreicht und ist damit abgelehnt.