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2010/66 Aussprache: Stellungnahme zum Unionsgesetz zur Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls (UReg)

Verfasst: Fr 24. Sep 2010, 23:00
von Pandora Friedmann
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Die Unionsregierung bittet um eine Stellungnahme zu folgendem Gesetz:

Unionsgesetz zur Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls

§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz ändert das Unionssteuergesetz zum Zwecke der Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls.

§2 - Änderung des Gesetzestextes
Der zuvor gestrichene §6 des Unionssteuergesetzes wird wie folgt neu gefasst:

"§6 Geldausfuhrzoll
(1) Auf die Ausfuhr von Geld vom Kontensystem der Unionsbank auf eine ausländische Bank wird ein Zoll von 15% erhoben. Zollpflichtig ist die Auslandsüberweisung unabhängig von der technischen Abwicklung des Währungsumtauschs durch die beteiligten Nationalbanken.
(2) Jede natürliche Person mit Konto bei der Unionsbank hat einen Freibetrag von 150 Bramer je Kalendermonat, der zollfrei bleibt. Dieser Freibetrag kann am Monatsende durch Antrag auf Erstattung bei der zuständigen Stelle wirksam gemacht werden. Die zuständige Stelle kann hierfür eine angemessene Antragsfrist festlegen.
(3) Von dem ausgeführten Geldbetrag eines Kalendermonats werden Geldeinfuhren des gleichen Kalendermonats in Abzug gebracht.
(4) Zollschuldner ist der Inhaber des Kontos bei der Unionsbank.
(5) Der Einzug des Geldausfuhrzolls geschieht in der Regel automatisiert mithilfe der Funktionen des Kontensystems der Unionsbank.
(6) Auf den automatischen Einzug besteht kein Anspruch. Die zuständige Stelle kann auch per Bescheid zur Zahlung des Zolls auffordern und eine angemessene Frist dafür festlegen.
(7) Der für Finanzen zuständige Unionsminister wird ermächtigt, mit der Durchführung des Gesetzes eine andere öffentliche oder private Stelle zu beauftragen."

§3 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt sieben Tage nach dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Der Antragsteller hat das Wort.

Verfasst: Fr 24. Sep 2010, 23:45
von Palin Waylan-Majere
Ich spreche jetzt als UPP und nicht für die UReg, das würd ich dem Ressortchef überlassen wollen: Jedenfalls könnt ihr eure Stellungnahmen auch direkt in der Aussprache im Unionsparlament vortragen.

Verfasst: Sa 25. Sep 2010, 09:54
von Pandora Friedmann
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Dann muss ich Sie aber zur Ordnung rufen. Als Präsident des Unionsparlaments haben Sie hier kein Rederecht.

Verfasst: So 26. Sep 2010, 12:59
von SRM
Die Wiedereinführung eines Geldausfuhrzolls ist eine unnötige und rückständige Abschottung der DU gegenüber dem Ausland. Daher ein klares Nein.

Verfasst: So 26. Sep 2010, 13:45
von Pandora Friedmann
Roldem wird sich diesem Gesetz ebenfalls entgegenstellen - sofern keine Ausnahmetatbestände für den astorischen Wirtschaftsraum eingeführt werden. Die ökonomische Entwicklung der Republik hängt maßgeblich mit dem Austausch mit den Vereinigten Staaten und Cranberra ab. Diesen Einschnitt können wir nicht ernstlich in Betracht ziehen.

Verfasst: So 26. Sep 2010, 20:07
von Bernardo Macaluso
Verehrte Damen und Herren,

ich muss mich doch sehr über die - wenn auch vereinzelten - empörten Reaktionen aus den Reihen der Ländervertreter wundern. Zuerst zu Herrn Rousseau-Mason. Dieser war seit Sommer 2009 zuständiger Unionsminister. Trotzdem hat er sich noch bis Frühjahr 2010 kein bißchen um die "unnötige und rückständige Abschottung der DU gegenüber dem Ausland" gekümmert. Dann schließlich hat er den Geldausfuhrzoll unter dem (unzutreffenden) Hinweis aus dem Unionssteuergesetz streichen lassen, der Geldausfuhrzoll sei keine Steuer und gehöre in ein gesondertes Gesetz. Nun malt er hier den Teufel an die Wand, wenn wir den Zustand wieder herstellen, der während drei Vierteln seiner Amtszeit als Verantwortlicher gegolten hat.

Von Frau Friedmann hätte ich ganz gerne mal einen Nachweis über die sensationelle ökonomische Entwicklung Roldems seit Abschaffung des Geldausfuhrzolls, nachdem Roldem ja bekanntlich bis zum Frühjahr dieses Jahres ein Dritte-Welt-Land war, das böse unter der Abschottung vom Weltmarkt zu leiden hatte.

Verfasst: So 26. Sep 2010, 20:25
von Pandora Friedmann
Herr Minister, mit überspitzter Polemik vermögen Sie mich nicht zu einem Umdenken bewegen. Ich vermisse viel mehr Sinn und Zweck dieses Vorhabens. Deren Darstellung wurde dem Antrag nicht beigelegt.

Verfasst: So 26. Sep 2010, 20:41
von Bernardo Macaluso
Bereits im Vorfeld hat die Unionsregierung ihre Gründe für die Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls ausführlich erläutert. Mit der Vernetzung der Kontensysteme verschiedener Staaten ist der internationale Geldtransfer enorm vereinfacht worden. Das macht es denkbar leicht, Gelder dem Zugriff der Unionssteuerbehörden zu entziehen. Der Zoll soll dagegen eine effiziente und unbürokratische Barriere schaffen.

Verfasst: So 26. Sep 2010, 20:47
von SRM
Original von Bernardo Macaluso
Bereits im Vorfeld hat die Unionsregierung ihre Gründe für die Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls ausführlich erläutert. Mit der Vernetzung der Kontensysteme verschiedener Staaten ist der internationale Geldtransfer enorm vereinfacht worden. Das macht es denkbar leicht, Gelder dem Zugriff der Unionssteuerbehörden zu entziehen. Der Zoll soll dagegen eine effiziente und unbürokratische Barriere schaffen.
Zu diesem Zweck wurde die Steuerfahndung geschaffen. Eine Bezollung von Geldern ist daher mehr als sinnlos.

Verfasst: So 26. Sep 2010, 20:51
von Bernardo Macaluso
Wie effizient unsere Gesetze und die Behörden, die für ihre Durchsetzung zuständig sind, die Steuerflucht verhindern können, ist doch noch völlig unklar. Der Geldausfuhrzoll dagegen ist ein wirkungsvolles Instrument, um solche Bestrebungen unattraktiv zu machen.