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Gesetz zur Beseitigung des Wortes "freißig"

Verfasst: Di 15. Jun 2010, 13:37
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Gesetz zur Beseitigung des Wortes "freißig"

§ 1 Artikel 53 (3) der Unionsverfassung wird wie folgt geändert: “(3) Ein zum Referendum gestelltes Gesetz kommt zustande, wenn eine absolute Mehrheit der Abstimmenden einer Mindestbeteiligung von dreißig Prozent der Abstimmungsberechtigten diesem zustimmt.“

§ 2 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

UGBl 2007/19