Gesetz zur Beseitigung des Wortes "freißig"
Verfasst: Di 15. Jun 2010, 13:37
Gesetz zur Beseitigung des Wortes "freißig"
§ 1 Artikel 53 (3) der Unionsverfassung wird wie folgt geändert: “(3) Ein zum Referendum gestelltes Gesetz kommt zustande, wenn eine absolute Mehrheit der Abstimmenden einer Mindestbeteiligung von dreißig Prozent der Abstimmungsberechtigten diesem zustimmt.“
§ 2 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
UGBl 2007/19
§ 1 Artikel 53 (3) der Unionsverfassung wird wie folgt geändert: “(3) Ein zum Referendum gestelltes Gesetz kommt zustande, wenn eine absolute Mehrheit der Abstimmenden einer Mindestbeteiligung von dreißig Prozent der Abstimmungsberechtigten diesem zustimmt.“
§ 2 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
UGBl 2007/19