Antworten
Beiträge: 1517
Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Gesetz zur Beseitigung des Wortes "freißig"

§ 1 Artikel 53 (3) der Unionsverfassung wird wie folgt geändert: “(3) Ein zum Referendum gestelltes Gesetz kommt zustande, wenn eine absolute Mehrheit der Abstimmenden einer Mindestbeteiligung von dreißig Prozent der Abstimmungsberechtigten diesem zustimmt.“

§ 2 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

UGBl 2007/19
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.

Zurück zu „Unionsverfassung und Unionsgesetze“