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2010/27 Aussprache: Gesetz zur Abschaffung des Steueramnestiegesetzes (Unionsparlament)

Verfasst: Sa 1. Mai 2010, 21:20
von Pandora Friedmann
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Gesetz zur Abschaffung des Steueramnestiegesetzes

§1
Das Steueramnestiegesetz wird hiermit abgeschafft.

§2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 12. Mai 2010.

Verfasst: So 2. Mai 2010, 16:26
von Ot Helfsen
Welche Vorzüge sehen die Vertreterinnen und Vertreter des Unionsrats im Steueramnestiegesetz und welche in seiner Abschaffung?

Verfasst: So 2. Mai 2010, 16:54
von Pandora Friedmann
Roldem wird diesem Gesetz nicht zustimmen können. Zwar ist dessen Intention in der Tat rechtsstaatlicher Natur, nämlich, dass jeder die gesetzesgemäß geforderten Steuern zahlt, jedoch kommt die Abschaffung einer rückwirkenden Steuerbelastung gleich. Das wiederum ist wider den Rechtsstaat und somit als Vorgriff einer Verwerfung durch das Verfassungsgericht abzulehnen.

Verfasst: Mo 3. Mai 2010, 17:35
von Gerhard Cheman
Freistein wird zustimmen. Jeder hat die gesetzegemäß geforderten Steuern zu zahlen und somit ist die Abschaffung des Steueramnestiegesetzes gut und richtig.
Eine rückwirkende Steuerbelastung wird es nicht geben, dies hat der zustädnige Unionsminister doch in der Aussprache im Unionsparlament klargestellt. Es gibt keinerlei Listen ausder Vergangenheit, somit kann auch niemand rückwirkend belastet werden.

Verfasst: Mo 3. Mai 2010, 19:05
von Pandora Friedmann
Dann kann man genau das in ein Gesetz gießen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Verfasst: Di 4. Mai 2010, 01:40
von Palin Waylan-Majere
Welchen Zweck verfolt die Abschaffung des Gesetzes, wenn es ohnehin nicht zur Anwendung kommen soll? Einziger Pararaph des Steueramnestiegesetzes ist dieser:
Allen Personen, Unternehmen und Vereinen, die beim Unionsamt für Finanzen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes als säumige Steuerschuldner registriert sind, werden die Steuerschulden erlassen. Dies gilt nur für Unionssteuern.
Wenn dieses Gesetz jetzt abgeschafft werden soll, so doch nur zu dem Zwecke, diese Steuern nachträglich doch noch einzutreiben.

Verfasst: Di 4. Mai 2010, 09:51
von Gerhard Cheman
Ich wiederhole mich. Der zuständige Unionsminister hat im Parlament gesagt, dass es keine nachtrählichen Steuereintreibungen geben wird, da keine Liste oder ähnliches hierfür vorhanden ist.
Das muss als Bestätigung reichen.
Aufgrund der Sinnlosigkeit des Steueramnestiegesetzes bin ich weiterhin ganz klar für seine Abschaffung und werde weiterhin dem Antrag des Unionsparlamentes zustimmen.

Verfasst: Di 4. Mai 2010, 14:58
von Palin Waylan-Majere
Der Herr Finanzminister hat schön mehrfach wahlweise seinen Aussstieg aus der Politik, die Kandidatur als Unionspräsident oder sonstwas gesagt. Vor einem Gericht kann man nicht Aussagen aus der Parlamentsdebatte einklagen, sondern Gesetzestext.

Verfasst: Di 4. Mai 2010, 15:32
von Gerhard Cheman
Das mag sein. Trotz allem denke ich, wir sollten den Ausführungen des Fiananzministers glauben und uns dem Unionsparlament anschließen und der Abschaffung zustimmen. Ich für meinen Teil werde es, wie angekündigt, auch tun. Ich denke es wir in dieser Sache nie einen Grund geben etwas einzuklagen. Der Finanzminister macht seinen Job ehrlich gesagt sorgfältiger als dass er seine eigene Karriere plant, das stimmt ist aber ein gutes Zeichen für diese Sache.

Verfasst: Di 4. Mai 2010, 16:32
von Pandora Friedmann
Herr Cheman, hier geht es nicht um Glauben, das tun Sie bitte in der Kirche oder im Gebetssaal dieses Hauses, bitte aber nicht im Plenarsaal, schon gar nicht an jemanden anderen als an Gott.