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Rechtsstaat DU 2009

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 18:00
von Istvan Schwartzwälder
Ein paar Stichworte zur offenen Debatte um die Situation der (Aus)Gestalt(ung) des Rechtsstaats in der DU:

Der Rechtsstaat in der DU hat sich gut entwickelt. Gleichwohl gibt es auf hohem Niveau auch noch Probleme.

Gerichtsorganisation: Das Schöffenwesen sollte für eine konstante Aktivität und mehr Bürgernähe sorgen. Hat das geklappt?

Strafrecht: Das Strafrecht in der DU ist bereits sehr alt und seitdem kaum verändert worden. Es hat sich in großen Teilen bewährt, in anderen Teilen aber auch als unzureichend erwiesen. Das Strafrecht hat neue Herausforderungen, auch und gerade im Zuge der Wisim. Ich stehe daher für eine vollständige Neufassung des StGB ein. Diese soll auch systematischer und so für jedermann verständlicher sein. In diesem Zuge sollte auch das Untersuchungshaftrecht reformiert und an das kürzlich beschlossene Strafvollzugsgesetz angepasst werden.

Prozessrecht: Mit den letzten Reformen des Unionsgerichtsgesetzes ist das Prozessrecht vereinfacht und verbessert worden. Gleichwohl bestehen immer noch Doppelungen und kleinere Widersprüchlichkeiten mit dem sonstigen Verfahrensrecht (Prozessgesetz, Strafprozessgesetz und einigen Sondervorschriften in anderen Gesetzen). Diese sollten bereinigt werden. Für jeden Bürger sollte in einem einzigen Gesetz klar und verständlich nachzulesen sein, wie ein gerichtliches Verfahren zu laufen hat.

Rechtsberufe: Die Rechtsberufekammer hat sich bewährt und steht vor neuen Herausforderungen. Durch Satzung und Berufsordnung der RBK haben die Berufsjuristen der DU eine stabile Grundlage für ihre Arbeit. Jedoch sollte der Bürgerservice der RBK ausgebaut werden. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen könnte vielleicht die Qualität der Ausbildung gesichert und weiter gesteigert werden.

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 18:04
von Hans Sack
Ich finde den Vorschlag Gut, eine neufassung des StBG ist nur Sinnvoll.

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 18:04
von pjotr
Es gibt keine Rechtsberufekammer.

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 18:05
von pjotr
Original von Hans Sack
Ich finde den Vorschlag Gut, eine neufassung des StBG ist nur Sinnvoll.
Was genau wollen Sie dann verändern, Herr Sack?

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 19:45
von Istvan Schwartzwälder
Original von pjotr
Es gibt keine Rechtsberufekammer.
Aber es gab doch einst so etwas, oder?

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 19:49
von Pandora Friedmann
Schon lang nicht mehr, jetzt gibt es eine Anwaltskammer, deren Arbeit eher kleckert, denn klotzt.
Was haben Sie jetzt vor mit Ihren Programmpunkten?

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 20:08
von Istvan Schwartzwälder
Original von Pandora Friedmann
Schon lang nicht mehr...
Was haben Sie jetzt vor mit Ihren Programmpunkten?
Diese überraschende Entwicklung wirft natürlich neue Fragen auf.

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 20:09
von Pandora Friedmann
Und was ist mit meiner Frage?

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 21:28
von Istvan Schwartzwälder
Original von Pandora Friedmann
Und was ist mit meiner Frage?
Das müssen Sie wissen, was Sie mit Ihrer Frage wollten. ;)
Mit der Thematisierung des Themas wollte ich die öffentliche Debatte zum Bereich Rechtsstaat, Richterwahl, haupt- und nebenamtliche Richter etc. anstoßen und beflügeln.
Was plant die neue Kanzlerin zu diesem Thema?

Verfasst: Sa 21. Nov 2009, 14:12
von Istvan Schwartzwälder
Die Kanzlerin plant bisher wohl noch nix. Noch ein paar Situationsfragen:
- Wer ist derzeit überhaupt aktiver Richter (Haupt- und Nebenfach ;)) am Unionsgericht.
- Gibt es Landesgerichte mit aktiven Richtern?
- Wer ist Oberster Unionsanwalt und aktiv?
- Gibt es eine Art BGB/Zivilgesetzbuch und ein StGB und andere Kataloge?