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Registriert: So 25. Mär 2007, 12:49
Ein paar Stichworte zur offenen Debatte um die Situation der (Aus)Gestalt(ung) des Rechtsstaats in der DU:
Der Rechtsstaat in der DU hat sich gut entwickelt. Gleichwohl gibt es auf hohem Niveau auch noch Probleme.
Gerichtsorganisation: Das Schöffenwesen sollte für eine konstante Aktivität und mehr Bürgernähe sorgen. Hat das geklappt?
Strafrecht: Das Strafrecht in der DU ist bereits sehr alt und seitdem kaum verändert worden. Es hat sich in großen Teilen bewährt, in anderen Teilen aber auch als unzureichend erwiesen. Das Strafrecht hat neue Herausforderungen, auch und gerade im Zuge der Wisim. Ich stehe daher für eine vollständige Neufassung des StGB ein. Diese soll auch systematischer und so für jedermann verständlicher sein. In diesem Zuge sollte auch das Untersuchungshaftrecht reformiert und an das kürzlich beschlossene Strafvollzugsgesetz angepasst werden.
Prozessrecht: Mit den letzten Reformen des Unionsgerichtsgesetzes ist das Prozessrecht vereinfacht und verbessert worden. Gleichwohl bestehen immer noch Doppelungen und kleinere Widersprüchlichkeiten mit dem sonstigen Verfahrensrecht (Prozessgesetz, Strafprozessgesetz und einigen Sondervorschriften in anderen Gesetzen). Diese sollten bereinigt werden. Für jeden Bürger sollte in einem einzigen Gesetz klar und verständlich nachzulesen sein, wie ein gerichtliches Verfahren zu laufen hat.
Rechtsberufe: Die Rechtsberufekammer hat sich bewährt und steht vor neuen Herausforderungen. Durch Satzung und Berufsordnung der RBK haben die Berufsjuristen der DU eine stabile Grundlage für ihre Arbeit. Jedoch sollte der Bürgerservice der RBK ausgebaut werden. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen könnte vielleicht die Qualität der Ausbildung gesichert und weiter gesteigert werden.
Der Rechtsstaat in der DU hat sich gut entwickelt. Gleichwohl gibt es auf hohem Niveau auch noch Probleme.
Gerichtsorganisation: Das Schöffenwesen sollte für eine konstante Aktivität und mehr Bürgernähe sorgen. Hat das geklappt?
Strafrecht: Das Strafrecht in der DU ist bereits sehr alt und seitdem kaum verändert worden. Es hat sich in großen Teilen bewährt, in anderen Teilen aber auch als unzureichend erwiesen. Das Strafrecht hat neue Herausforderungen, auch und gerade im Zuge der Wisim. Ich stehe daher für eine vollständige Neufassung des StGB ein. Diese soll auch systematischer und so für jedermann verständlicher sein. In diesem Zuge sollte auch das Untersuchungshaftrecht reformiert und an das kürzlich beschlossene Strafvollzugsgesetz angepasst werden.
Prozessrecht: Mit den letzten Reformen des Unionsgerichtsgesetzes ist das Prozessrecht vereinfacht und verbessert worden. Gleichwohl bestehen immer noch Doppelungen und kleinere Widersprüchlichkeiten mit dem sonstigen Verfahrensrecht (Prozessgesetz, Strafprozessgesetz und einigen Sondervorschriften in anderen Gesetzen). Diese sollten bereinigt werden. Für jeden Bürger sollte in einem einzigen Gesetz klar und verständlich nachzulesen sein, wie ein gerichtliches Verfahren zu laufen hat.
Rechtsberufe: Die Rechtsberufekammer hat sich bewährt und steht vor neuen Herausforderungen. Durch Satzung und Berufsordnung der RBK haben die Berufsjuristen der DU eine stabile Grundlage für ihre Arbeit. Jedoch sollte der Bürgerservice der RBK ausgebaut werden. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen könnte vielleicht die Qualität der Ausbildung gesichert und weiter gesteigert werden.
Zuletzt geändert von Istvan Schwartzwälder am Sa 14. Nov 2009, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
Opposition ist möglich - Aber ist sie auch nötig?
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Schon lang nicht mehr, jetzt gibt es eine Anwaltskammer, deren Arbeit eher kleckert, denn klotzt.
Was haben Sie jetzt vor mit Ihren Programmpunkten?
Was haben Sie jetzt vor mit Ihren Programmpunkten?
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
Bürgermeisterin von Winchester
Unionskanzlerin a.D.
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Und was ist mit meiner Frage?
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
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Das müssen Sie wissen, was Sie mit Ihrer Frage wollten.Original von Pandora Friedmann
Und was ist mit meiner Frage?
Mit der Thematisierung des Themas wollte ich die öffentliche Debatte zum Bereich Rechtsstaat, Richterwahl, haupt- und nebenamtliche Richter etc. anstoßen und beflügeln.
Was plant die neue Kanzlerin zu diesem Thema?
Zuletzt geändert von Istvan Schwartzwälder am Sa 14. Nov 2009, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
Opposition ist möglich - Aber ist sie auch nötig?
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Die Kanzlerin plant bisher wohl noch nix. Noch ein paar Situationsfragen:
- Wer ist derzeit überhaupt aktiver Richter (Haupt- und Nebenfach
) am Unionsgericht.
- Gibt es Landesgerichte mit aktiven Richtern?
- Wer ist Oberster Unionsanwalt und aktiv?
- Gibt es eine Art BGB/Zivilgesetzbuch und ein StGB und andere Kataloge?
- Wer ist derzeit überhaupt aktiver Richter (Haupt- und Nebenfach
- Gibt es Landesgerichte mit aktiven Richtern?
- Wer ist Oberster Unionsanwalt und aktiv?
- Gibt es eine Art BGB/Zivilgesetzbuch und ein StGB und andere Kataloge?
Opposition ist möglich - Aber ist sie auch nötig?