Ursula von der Leyen und die Pressefreiheit
Verfasst: Mo 24. Aug 2009, 10:06
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
So einfach ist das nun auch nicht. Wenn hier öffentlich eingeladen wurde, dann müssen die SpTV auch reinlassen, ansonsten ist das sowohl ein Angriff auf die Presse- als auch die Versammlungsfreiheit.Original von Richard Stresemann
Also, einen Verstoß gegen die Pressefreiheit im Sinne Art. 5 Grundgesetz kann ich hier ja wirklich nicht entdecken. Die Pressefreiheit berechtigt doch nicht zum Hausfriedensbruch, den die Herren von Spiegel-TV sich da geleistet haben.
"Eine Versammlung im Sinne von Art. 8 (1) GG liegt vor bei örtlicher Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung." - BVerfGOriginal von pjotr
Öffentliche Versammlungen
Ähm doch, genau das ist es doch wenn eine Bundesministerin etwas besucht?Original von Richard Stresemann
"Eine Versammlung im Sinne von Art. 8 (1) GG liegt vor bei örtlicher Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung." - BVerfG
Das ist ja nun der Besuch einer KiTa mal sicher nicht.
Es scheint aber wohl noch eine gesonderte Presseeinladung gegeben zu haben, die wie auch immer SpTV vorliegt. In der PM steht nämlich keine Uhrzeit etc. des Besuches. Und ich glaub kaum, dass die Lokalreporter den ganzen Tag vor der KiTa gewartet haben bis Uschi von der Leyen kommt..Auch der Pressemitteilung kann ich nicht entnehmen, dass etwa Jedermann zu diesem Termin eingeladen werden würde.
Es müssen mehrere Personen sich versammeln, um gemeinsam etwas kundzutun. Da ist nur die Frau Ministerin plus ihre Lakaien (die nichts verkünden) plus die Medienvertreter (die auch nichts verkünden), und selbst wenn man noch die MdB Connemann dazu rechnet, dann fällt das Treffen von zwei Personen sicher nicht unter die Versammlungsfreiheit und ist schon gar nicht als "öffentliche Versammlung" anzusehen.Original von pjotr
Ähm doch, genau das ist es doch wenn eine Bundesministerin etwas besucht?
Oder zu was dienen die Medien deiner Meinung nach, wenn nicht zur Meinungsbildung; zu was ist eine Pressekonferenz gut, wenn nicht zur Kundgebung?
Schau Dir die PM an, die die in die Kamera halten. Ist genau die.Es scheint aber wohl noch eine gesonderte Presseeinladung gegeben zu haben, die wie auch immer SpTV vorliegt.
Aus der von dir selbst zitierten Definition: "[...] auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung"Original von Richard Stresemann
Es müssen mehrere Personen sich versammeln, um gemeinsam etwas kundzutun. Da ist nur die Frau Ministerin plus ihre Lakaien (die nichts verkünden) plus die Medienvertreter (die auch nichts verkünden), und selbst wenn man noch die MdB Connemann dazu rechnet, dann fällt das Treffen von zwei Personen sicher nicht unter die Versammlungsfreiheit und ist schon gar nicht als "öffentliche Versammlung" anzusehen.
Hast du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe?Schau Dir die PM an, die die in die Kamera halten. Ist genau die.
Frau von der Leyen verweist zurecht darauf, dass es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt, und da kann eben niemand einfach reinspazieren, ob mit Presseausweis oder ohne.
Ja, eigentlich ja. Aber die CDU will ja auch gewählt werden und macht daher sozialdemokratische Familienpolitik.Original von Richard Stresemann
Ceterum censeo, dass Frau von der Leyen wegen ihrer Familienpolitik aus der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands ausgeschlossen werden sollte.