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Zertifikate der Anwaltskammer

Verfasst: Di 11. Aug 2009, 21:41
von pjotr
Hier also eine neue Diskussion dazu.

Ich würde ein dreigeteiltes System vorschlagen:
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität
2) Die Zertifizierung als Patentanwalt
3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)

Was denkt ihr?

Verfasst: Di 11. Aug 2009, 21:46
von Jebb Bongerton
Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?
Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?

Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 11:46
von Jebb Bongerton
Mr. Jerkov?

RE: Zertifikate der Anwaltskammer

Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 12:25
von Brendan Farrell
Original von pjotr
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität
Dies halte ich als Grundnachweis für die Eignung als Rechtsanwalt in der Demokratischen Union für sehr sinnvoll. Hier kann man sich eventuell an die Möglichkeiten des alten Anwaltsgesetzes halten, sprich Erlangung des Anwaltszertifikats entweder durch Vorlage eines Studienabschlusses einer ratelonischen oder anerkannten ausländischen Universität; durch eine Eignungsprüfung, die die Anwaltskammer durchführen könnte; oder durch den Nachweis der anwaltlichen Berufserfahrung.
2) Die Zertifizierung als Patentanwalt
Das halte ich für überflüssig, da ich keine Verwendung für Patentanwälte in der DU sehe.
3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)
Als erweiterndes Zertifikat für das allgemeine Anwaltszertifikat halte ich dies für sehr sinnvoll und würde dies nach Prüfung und Praxisnachweis (nicht oder) verleihen. Mögliche Fachanwaltschaftsgebiete wären Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilrecht, um mehr Bereiche würde ich das nicht erweitern. Eventuell sollte man dann auch beschränken, dass an jeden Anwalt nur ein solches Zertifikat vergeben werden kann.

Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 15:06
von pjotr
Original von Jebb Bongerton
Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?
Finde den Vorschlag von Herrn Farrell hier sehr gut. Also entweder durch Studienabschluss, durch Prüfung oder durch den Nachweis anwaltlicher Tätigkeit in der DU.
Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?
Das normale Anwaltszertifikat und der Fachanwalt sind konsekutiv. Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.

Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 15:13
von Brendan Farrell
Original von pjotr
Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.
Ich würde hierfür lieber ein Zertifikat ausstellen, dass Sachverständigen verschiedener Bereiche unabhängige Gutachtenerstellung bestätigt.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 10:08
von Jebb Bongerton
Wie haben Sie sich die Ausgestaltung gedacht?

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 21:12
von Gustav von Struve
Zertifikate hin oder her, wer nicht studiert hat, bzw. dies nicht durch eine Diplomarbeit nachweisen kann, sollte auch kein Anwalt werden können.

Verfasst: Di 18. Aug 2009, 21:20
von pjotr
Ich denke wir müssen hier kein akademischer Klüngelkreis sein. Bei der Juristerei geht es doch darum, Wissen im Rechtssystem zu haben.
Dabei ist nicht die Frage ob man einen Studienabschluss hat, sondern dass man sich das entsprechende Wissen angeeignet hat. Das kann man durchaus auch durch eine Prüfung der Anwaltskammer nachweisen.

Verfasst: Mi 19. Aug 2009, 08:47
von Jebb Bongerton
Den Ausführungen des Kollegen Jerkov möchte ich mich anschließen. Wenn wir nämlich ein Jura-Studium als Zulassungsvoraussetzung benötigen, dann müssen wir dieses auch zusätzlich qualifizieren. Wann ist das Studium ausreichend? Ferner ist die Juristerei kein Pappelstiel zu lernen und anzuwenden. Wer das Zertifikat auch ohne Studium schafft, warum sollte der ausgeschlossen werden?

Nun sollten wir aber ausarbeiten, welche Leistungen man für welche Zertifikate erbringen muss.