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Hier also eine neue Diskussion dazu.
Ich würde ein dreigeteiltes System vorschlagen:
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität
2) Die Zertifizierung als Patentanwalt
3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)
Was denkt ihr?
Ich würde ein dreigeteiltes System vorschlagen:
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität
2) Die Zertifizierung als Patentanwalt
3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)
Was denkt ihr?
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Beiträge: 229
Registriert: Sa 1. Nov 2008, 18:07
Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?
Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?
Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?
Prof. Joshua B. BongertonDirektor des Unionsverwaltungsgerichts
Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem
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Registriert: Sa 1. Nov 2008, 18:07
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Registriert: Mo 25. Aug 2008, 17:32
Dies halte ich als Grundnachweis für die Eignung als Rechtsanwalt in der Demokratischen Union für sehr sinnvoll. Hier kann man sich eventuell an die Möglichkeiten des alten Anwaltsgesetzes halten, sprich Erlangung des Anwaltszertifikats entweder durch Vorlage eines Studienabschlusses einer ratelonischen oder anerkannten ausländischen Universität; durch eine Eignungsprüfung, die die Anwaltskammer durchführen könnte; oder durch den Nachweis der anwaltlichen Berufserfahrung.Original von pjotr
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität
Das halte ich für überflüssig, da ich keine Verwendung für Patentanwälte in der DU sehe.2) Die Zertifizierung als Patentanwalt
Als erweiterndes Zertifikat für das allgemeine Anwaltszertifikat halte ich dies für sehr sinnvoll und würde dies nach Prüfung und Praxisnachweis (nicht oder) verleihen. Mögliche Fachanwaltschaftsgebiete wären Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilrecht, um mehr Bereiche würde ich das nicht erweitern. Eventuell sollte man dann auch beschränken, dass an jeden Anwalt nur ein solches Zertifikat vergeben werden kann.3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)
Zuletzt geändert von Brendan Farrell am Sa 15. Aug 2009, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
Brendan Farrell
Freiländischer Rechtsanwalt und Notar
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Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Finde den Vorschlag von Herrn Farrell hier sehr gut. Also entweder durch Studienabschluss, durch Prüfung oder durch den Nachweis anwaltlicher Tätigkeit in der DU.Original von Jebb Bongerton
Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?
Das normale Anwaltszertifikat und der Fachanwalt sind konsekutiv. Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Registriert: Mo 25. Aug 2008, 17:32
Ich würde hierfür lieber ein Zertifikat ausstellen, dass Sachverständigen verschiedener Bereiche unabhängige Gutachtenerstellung bestätigt.Original von pjotr
Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.
Brendan Farrell
Freiländischer Rechtsanwalt und Notar
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Registriert: Sa 1. Nov 2008, 18:07
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Registriert: Mo 8. Dez 2008, 19:43
Zertifikate hin oder her, wer nicht studiert hat, bzw. dies nicht durch eine Diplomarbeit nachweisen kann, sollte auch kein Anwalt werden können.
Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
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Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Ich denke wir müssen hier kein akademischer Klüngelkreis sein. Bei der Juristerei geht es doch darum, Wissen im Rechtssystem zu haben.
Dabei ist nicht die Frage ob man einen Studienabschluss hat, sondern dass man sich das entsprechende Wissen angeeignet hat. Das kann man durchaus auch durch eine Prüfung der Anwaltskammer nachweisen.
Dabei ist nicht die Frage ob man einen Studienabschluss hat, sondern dass man sich das entsprechende Wissen angeeignet hat. Das kann man durchaus auch durch eine Prüfung der Anwaltskammer nachweisen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Registriert: Sa 1. Nov 2008, 18:07
Den Ausführungen des Kollegen Jerkov möchte ich mich anschließen. Wenn wir nämlich ein Jura-Studium als Zulassungsvoraussetzung benötigen, dann müssen wir dieses auch zusätzlich qualifizieren. Wann ist das Studium ausreichend? Ferner ist die Juristerei kein Pappelstiel zu lernen und anzuwenden. Wer das Zertifikat auch ohne Studium schafft, warum sollte der ausgeschlossen werden?
Nun sollten wir aber ausarbeiten, welche Leistungen man für welche Zertifikate erbringen muss.
Nun sollten wir aber ausarbeiten, welche Leistungen man für welche Zertifikate erbringen muss.
Prof. Joshua B. BongertonDirektor des Unionsverwaltungsgerichts
Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem