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Antrag an das Finanzministerium
Verfasst: So 5. Jul 2009, 20:57
von SRM
Lieber Herr Minister,
ich möchte hiermit eine Steuerfreistellung des Kontos #266 der Ratelonian Racing Association beantragen. Diese verwaltet die Sponsorengelder lediglich treuhänderisch und verteilt diese entsprechend einem definierten Verteilungsschlüssel weiter. Es handelt sich also nicht um Einkommen auf dem Konto #266 im Sinne des Gesetzes.
Abschließend verweise ich auf das Musterurteil des Unionsgerichts zum Poppinga Familienfonds.
Ich bedanke mich vorab.
Verfasst: So 5. Jul 2009, 23:15
von Rex Marker
Sehr geehrter Herr Rousseau-Mason,
Ihr Antrag ist im Ministerium eingegangen und wird derzeit gründlich geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 21:59
von Rex Marker
Sehr geehrter Herr Rousseau-Mason,
ihr Antrag wird hiermit abgelehnt.
Zur Begründung:
Das Urteil des Unionsgerichtes zum Poppinga Familienfonds gilt nach Ansicht des Finanzministeriums nicht für eine Sammlung von Sponsorengeldern. Sonstige rechtliche Regelungen zu Steuerfreistellungen existieren derzeit nicht.
Ausblick:
Dem Finanzministerium ist bewußt das Sonderregelungen für die gemeinnützige und treuhänderische steuerliche Behandlungen in der Demokratischen Union derzeit fehlen. Eine entsprechende Regelung wird erarbeitet und innerhalb dieser Legislaturperiode dem Unionsparlament vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 22:20
von SRM
Wird diese Regelung rückwirkend gelten? Ansonsten werde ich jetzt rechtliche Schritte einleiten.
Verfasst: Mi 8. Jul 2009, 23:37
von Rex Marker
Ein Gesetz kann und darf keine rechtlichen Bedingungen der Vergangenheit ändern.
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 00:01
von SRM
Original von Rex Marker
Ein Gesetz kann und darf keine rechtlichen Bedingungen der Vergangenheit ändern.
In Ordnung, dann werde ich den Rechtsweg beschreiten.
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 00:45
von pjotr
Original von Rex Marker
Ein Gesetz kann und darf keine rechtlichen Bedingungen der Vergangenheit ändern.
Ein Strafgesetz nicht, nein. Aber bei einem Verwaltungsgesetz wäre mir das neu.
Verfasst: Do 9. Jul 2009, 00:46
von Rex Marker
Das war mir nicht bewußt. Ich werde somit den Antrag auf Wiedervorlage legen.