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SRM
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Lieber Herr Minister,

ich möchte hiermit eine Steuerfreistellung des Kontos #266 der Ratelonian Racing Association beantragen. Diese verwaltet die Sponsorengelder lediglich treuhänderisch und verteilt diese entsprechend einem definierten Verteilungsschlüssel weiter. Es handelt sich also nicht um Einkommen auf dem Konto #266 im Sinne des Gesetzes.

Abschließend verweise ich auf das Musterurteil des Unionsgerichts zum Poppinga Familienfonds.

Ich bedanke mich vorab.
 

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Kaiser
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Kaiser

Beitrag von Rex Marker »

Sehr geehrter Herr Rousseau-Mason,

Ihr Antrag ist im Ministerium eingegangen und wird derzeit gründlich geprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
 

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Kaiser
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Beitrag von Rex Marker »

Sehr geehrter Herr Rousseau-Mason,

ihr Antrag wird hiermit abgelehnt.

Zur Begründung:

Das Urteil des Unionsgerichtes zum Poppinga Familienfonds gilt nach Ansicht des Finanzministeriums nicht für eine Sammlung von Sponsorengeldern. Sonstige rechtliche Regelungen zu Steuerfreistellungen existieren derzeit nicht.

Ausblick:

Dem Finanzministerium ist bewußt das Sonderregelungen für die gemeinnützige und treuhänderische steuerliche Behandlungen in der Demokratischen Union derzeit fehlen. Eine entsprechende Regelung wird erarbeitet und innerhalb dieser Legislaturperiode dem Unionsparlament vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Wird diese Regelung rückwirkend gelten? Ansonsten werde ich jetzt rechtliche Schritte einleiten.
 

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Kaiser
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Beitrag von Rex Marker »

Ein Gesetz kann und darf keine rechtlichen Bedingungen der Vergangenheit ändern.
 

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SRM
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Beitrag von SRM »

Original von Rex Marker
Ein Gesetz kann und darf keine rechtlichen Bedingungen der Vergangenheit ändern.
In Ordnung, dann werde ich den Rechtsweg beschreiten.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Rex Marker
Ein Gesetz kann und darf keine rechtlichen Bedingungen der Vergangenheit ändern.
Ein Strafgesetz nicht, nein. Aber bei einem Verwaltungsgesetz wäre mir das neu.
 

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Beitrag von Rex Marker »

Das war mir nicht bewußt. Ich werde somit den Antrag auf Wiedervorlage legen.
 

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