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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Lieber Herr Minister,
ich möchte hiermit eine Steuerfreistellung des Kontos #266 der Ratelonian Racing Association beantragen. Diese verwaltet die Sponsorengelder lediglich treuhänderisch und verteilt diese entsprechend einem definierten Verteilungsschlüssel weiter. Es handelt sich also nicht um Einkommen auf dem Konto #266 im Sinne des Gesetzes.
Abschließend verweise ich auf das Musterurteil des Unionsgerichts zum Poppinga Familienfonds.
Ich bedanke mich vorab.
ich möchte hiermit eine Steuerfreistellung des Kontos #266 der Ratelonian Racing Association beantragen. Diese verwaltet die Sponsorengelder lediglich treuhänderisch und verteilt diese entsprechend einem definierten Verteilungsschlüssel weiter. Es handelt sich also nicht um Einkommen auf dem Konto #266 im Sinne des Gesetzes.
Abschließend verweise ich auf das Musterurteil des Unionsgerichts zum Poppinga Familienfonds.
Ich bedanke mich vorab.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


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Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Sehr geehrter Herr Rousseau-Mason,
Ihr Antrag ist im Ministerium eingegangen und wird derzeit gründlich geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
Ihr Antrag ist im Ministerium eingegangen und wird derzeit gründlich geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
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Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Sehr geehrter Herr Rousseau-Mason,
ihr Antrag wird hiermit abgelehnt.
Zur Begründung:
Das Urteil des Unionsgerichtes zum Poppinga Familienfonds gilt nach Ansicht des Finanzministeriums nicht für eine Sammlung von Sponsorengeldern. Sonstige rechtliche Regelungen zu Steuerfreistellungen existieren derzeit nicht.
Ausblick:
Dem Finanzministerium ist bewußt das Sonderregelungen für die gemeinnützige und treuhänderische steuerliche Behandlungen in der Demokratischen Union derzeit fehlen. Eine entsprechende Regelung wird erarbeitet und innerhalb dieser Legislaturperiode dem Unionsparlament vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
ihr Antrag wird hiermit abgelehnt.
Zur Begründung:
Das Urteil des Unionsgerichtes zum Poppinga Familienfonds gilt nach Ansicht des Finanzministeriums nicht für eine Sammlung von Sponsorengeldern. Sonstige rechtliche Regelungen zu Steuerfreistellungen existieren derzeit nicht.
Ausblick:
Dem Finanzministerium ist bewußt das Sonderregelungen für die gemeinnützige und treuhänderische steuerliche Behandlungen in der Demokratischen Union derzeit fehlen. Eine entsprechende Regelung wird erarbeitet und innerhalb dieser Legislaturperiode dem Unionsparlament vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
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Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Ein Gesetz kann und darf keine rechtlichen Bedingungen der Vergangenheit ändern.
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Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Das war mir nicht bewußt. Ich werde somit den Antrag auf Wiedervorlage legen.
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