PN zur Südpol-Aktion der Unionsregierung
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 18:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen haben wir die Äußerung der Unionsregierung von Metternich vernommen,
die uns berichtete sie hätte am Südpol eine "Schutzzone" errichtet.
Link dazu: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... 461&page=1
Diese Bekanntmachung hat ein spontanes entsetzen der Bevölkerung hervorgerufen. Viele juristische
Laien sprachen intuitiv und ihrem rechtsempfinden folgend vom offnen "verfassungsbruch".
Ich habe damals angekündigt die Vorgänge innerhalb der Unionsregierung sorgfälltig prüfen zu wollen
und nicht voreilig über einen verfassungsbruch zu sprechen.
Diese Prüfung habe ich heute abgeschlossen. Ich kündige hiermit an gegen die Unionsregierung von Metternich
Verfassungsklage beim Obersten Unionsgericht einzureichen und ersuche alle demokratischen Parteien, die im
Unionsparlament vertreten sind diese Klage zu unterstützen (hierzu bitte ich um Kontakt der Fraktionsvorsitzenden/
Vertreter der Parteien im Unionsparlament zwecks Erteilung eines Mandats).
Gründe für meine Entscheidung werden im Einzelnen in der Klagschrift folgen. Hier sei nur soviel
erläutert:
Die Unionsregierung hat durch ihr eigenmächtiges Handeln faktisch eine Rechtsnorm für die Demokratische Union
gesetzt, die für keinen ersichtlich ist. Was ist ein Schutzgebiet? Wo steht das geregelt? Und wer ermächtigt
die Regierung ein solches einzurichten. Getreu dem Prinzip der Gewaltenteilung müsste der Gesetzgeber, also
das Unionsparlament, eine solche Frage regeln. Dieses wurde damit nicht befasst. Es wurde ledeglich vor eine
Entscheidung der exikutiven Staatsgewalt gestellt, der eigentlich nur eine vollstreckende Rolle zugedacht ist.
Das die Unionsgregierung mit einem Schutzgebiet verfassungswidrig eine Rechtsnorm geschaffen hat zeigt sich u.A.
an der Anwesenheit der Unionsarmee und an der Anwesenheit von Unionsbürgern auf rechtlich nicht definiertem
Gebiet. Welches Recht gilt am Südpol? Jenes der Union, selbst wenn das Land nicht Unionsland ist? Oder ist es
ein rechtfreier Raum der Unionsregierung, wo aber Streitkräfte der Union stationiert sind?
Die Antworten der Unionsregierung im Parlament sind flappsig und zeugen nur von der Missachtung des wichtigsten
und des ersten Gewaltenträgers und damit sind sie letztlich ein Hohn auf den Souverän - das Volk der Demokratischen Union.
Die Klage werde ich spätestens am Sonntag dem Obersten Unionsgericht übergeben.
vor einigen Tagen haben wir die Äußerung der Unionsregierung von Metternich vernommen,
die uns berichtete sie hätte am Südpol eine "Schutzzone" errichtet.
Link dazu: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... 461&page=1
Diese Bekanntmachung hat ein spontanes entsetzen der Bevölkerung hervorgerufen. Viele juristische
Laien sprachen intuitiv und ihrem rechtsempfinden folgend vom offnen "verfassungsbruch".
Ich habe damals angekündigt die Vorgänge innerhalb der Unionsregierung sorgfälltig prüfen zu wollen
und nicht voreilig über einen verfassungsbruch zu sprechen.
Diese Prüfung habe ich heute abgeschlossen. Ich kündige hiermit an gegen die Unionsregierung von Metternich
Verfassungsklage beim Obersten Unionsgericht einzureichen und ersuche alle demokratischen Parteien, die im
Unionsparlament vertreten sind diese Klage zu unterstützen (hierzu bitte ich um Kontakt der Fraktionsvorsitzenden/
Vertreter der Parteien im Unionsparlament zwecks Erteilung eines Mandats).
Gründe für meine Entscheidung werden im Einzelnen in der Klagschrift folgen. Hier sei nur soviel
erläutert:
Die Unionsregierung hat durch ihr eigenmächtiges Handeln faktisch eine Rechtsnorm für die Demokratische Union
gesetzt, die für keinen ersichtlich ist. Was ist ein Schutzgebiet? Wo steht das geregelt? Und wer ermächtigt
die Regierung ein solches einzurichten. Getreu dem Prinzip der Gewaltenteilung müsste der Gesetzgeber, also
das Unionsparlament, eine solche Frage regeln. Dieses wurde damit nicht befasst. Es wurde ledeglich vor eine
Entscheidung der exikutiven Staatsgewalt gestellt, der eigentlich nur eine vollstreckende Rolle zugedacht ist.
Das die Unionsgregierung mit einem Schutzgebiet verfassungswidrig eine Rechtsnorm geschaffen hat zeigt sich u.A.
an der Anwesenheit der Unionsarmee und an der Anwesenheit von Unionsbürgern auf rechtlich nicht definiertem
Gebiet. Welches Recht gilt am Südpol? Jenes der Union, selbst wenn das Land nicht Unionsland ist? Oder ist es
ein rechtfreier Raum der Unionsregierung, wo aber Streitkräfte der Union stationiert sind?
Die Antworten der Unionsregierung im Parlament sind flappsig und zeugen nur von der Missachtung des wichtigsten
und des ersten Gewaltenträgers und damit sind sie letztlich ein Hohn auf den Souverän - das Volk der Demokratischen Union.
Die Klage werde ich spätestens am Sonntag dem Obersten Unionsgericht übergeben.