Beiträge: 2073
Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen haben wir die Äußerung der Unionsregierung von Metternich vernommen,
die uns berichtete sie hätte am Südpol eine "Schutzzone" errichtet.
Link dazu: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... 461&page=1
Diese Bekanntmachung hat ein spontanes entsetzen der Bevölkerung hervorgerufen. Viele juristische
Laien sprachen intuitiv und ihrem rechtsempfinden folgend vom offnen "verfassungsbruch".
Ich habe damals angekündigt die Vorgänge innerhalb der Unionsregierung sorgfälltig prüfen zu wollen
und nicht voreilig über einen verfassungsbruch zu sprechen.
Diese Prüfung habe ich heute abgeschlossen. Ich kündige hiermit an gegen die Unionsregierung von Metternich
Verfassungsklage beim Obersten Unionsgericht einzureichen und ersuche alle demokratischen Parteien, die im
Unionsparlament vertreten sind diese Klage zu unterstützen (hierzu bitte ich um Kontakt der Fraktionsvorsitzenden/
Vertreter der Parteien im Unionsparlament zwecks Erteilung eines Mandats).
Gründe für meine Entscheidung werden im Einzelnen in der Klagschrift folgen. Hier sei nur soviel
erläutert:
Die Unionsregierung hat durch ihr eigenmächtiges Handeln faktisch eine Rechtsnorm für die Demokratische Union
gesetzt, die für keinen ersichtlich ist. Was ist ein Schutzgebiet? Wo steht das geregelt? Und wer ermächtigt
die Regierung ein solches einzurichten. Getreu dem Prinzip der Gewaltenteilung müsste der Gesetzgeber, also
das Unionsparlament, eine solche Frage regeln. Dieses wurde damit nicht befasst. Es wurde ledeglich vor eine
Entscheidung der exikutiven Staatsgewalt gestellt, der eigentlich nur eine vollstreckende Rolle zugedacht ist.
Das die Unionsgregierung mit einem Schutzgebiet verfassungswidrig eine Rechtsnorm geschaffen hat zeigt sich u.A.
an der Anwesenheit der Unionsarmee und an der Anwesenheit von Unionsbürgern auf rechtlich nicht definiertem
Gebiet. Welches Recht gilt am Südpol? Jenes der Union, selbst wenn das Land nicht Unionsland ist? Oder ist es
ein rechtfreier Raum der Unionsregierung, wo aber Streitkräfte der Union stationiert sind?
Die Antworten der Unionsregierung im Parlament sind flappsig und zeugen nur von der Missachtung des wichtigsten
und des ersten Gewaltenträgers und damit sind sie letztlich ein Hohn auf den Souverän - das Volk der Demokratischen Union.
Die Klage werde ich spätestens am Sonntag dem Obersten Unionsgericht übergeben.
vor einigen Tagen haben wir die Äußerung der Unionsregierung von Metternich vernommen,
die uns berichtete sie hätte am Südpol eine "Schutzzone" errichtet.
Link dazu: http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... 461&page=1
Diese Bekanntmachung hat ein spontanes entsetzen der Bevölkerung hervorgerufen. Viele juristische
Laien sprachen intuitiv und ihrem rechtsempfinden folgend vom offnen "verfassungsbruch".
Ich habe damals angekündigt die Vorgänge innerhalb der Unionsregierung sorgfälltig prüfen zu wollen
und nicht voreilig über einen verfassungsbruch zu sprechen.
Diese Prüfung habe ich heute abgeschlossen. Ich kündige hiermit an gegen die Unionsregierung von Metternich
Verfassungsklage beim Obersten Unionsgericht einzureichen und ersuche alle demokratischen Parteien, die im
Unionsparlament vertreten sind diese Klage zu unterstützen (hierzu bitte ich um Kontakt der Fraktionsvorsitzenden/
Vertreter der Parteien im Unionsparlament zwecks Erteilung eines Mandats).
Gründe für meine Entscheidung werden im Einzelnen in der Klagschrift folgen. Hier sei nur soviel
erläutert:
Die Unionsregierung hat durch ihr eigenmächtiges Handeln faktisch eine Rechtsnorm für die Demokratische Union
gesetzt, die für keinen ersichtlich ist. Was ist ein Schutzgebiet? Wo steht das geregelt? Und wer ermächtigt
die Regierung ein solches einzurichten. Getreu dem Prinzip der Gewaltenteilung müsste der Gesetzgeber, also
das Unionsparlament, eine solche Frage regeln. Dieses wurde damit nicht befasst. Es wurde ledeglich vor eine
Entscheidung der exikutiven Staatsgewalt gestellt, der eigentlich nur eine vollstreckende Rolle zugedacht ist.
Das die Unionsgregierung mit einem Schutzgebiet verfassungswidrig eine Rechtsnorm geschaffen hat zeigt sich u.A.
an der Anwesenheit der Unionsarmee und an der Anwesenheit von Unionsbürgern auf rechtlich nicht definiertem
Gebiet. Welches Recht gilt am Südpol? Jenes der Union, selbst wenn das Land nicht Unionsland ist? Oder ist es
ein rechtfreier Raum der Unionsregierung, wo aber Streitkräfte der Union stationiert sind?
Die Antworten der Unionsregierung im Parlament sind flappsig und zeugen nur von der Missachtung des wichtigsten
und des ersten Gewaltenträgers und damit sind sie letztlich ein Hohn auf den Souverän - das Volk der Demokratischen Union.
Die Klage werde ich spätestens am Sonntag dem Obersten Unionsgericht übergeben.
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Di 17. Apr 2007, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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Registriert: Mi 21. Mär 2007, 18:14
:klatsch: Hiermit unterstützt Die AA Ihre Klage. Das Unionsgericht soll sie Sache klären.
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Vielen Dank für Ihre Zusprache. Wie gesagt hoffe ich auch auf die ausdrückliche Unterstützung der Parlamentsparteien, die ja (letztlich) auch "Betroffne" sind...Original von kapuczynski
:klatsch: Hiermit unterstützt Die AA Ihre Klage. Das Unionsgericht soll sie Sache klären.
Dr. iur. Sean William Connor
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Wie gesagt, Die UR verletzt unsere Verfassung, viel Erfolg.
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Ich begrüße diesen Schritt, weil er dem inhaltlosen Drohen der Opposition ein Ende setzt. Ich finde es bedauerlich, dass hier eine nicht im Unionsparlament vertretene Partei die Initiative ergreifen muss, weil namentlich PDS und SPR nur "Verfassungsbruch" rufen, aber nicht die Konsequenzen ziehen. Ihrer staatspolitischen Verantwortung als Opposition werden sie damit nicht gerecht.
Ohne den inhaltlichen Vorwurf zu teilen, meine Unionsregierung habe ihre verfassungsmäßigen Rechte überschritten, hoffe ich auf eine zügige Entscheidung des Unionsgerichts. Ich bin sicher, dass die Richter sich der Einschätzung der Regierungsparteien, dass die Unionsregierung rechtmäßig gehandelt hat, anschließen wird.
Die Unionsregierung kann auch weiterhin keine Verletzung der Rechte des Unionsparlaments erkennen. Ich räume allerdings ein, dass ich es bedauere, dass eine Minderheit der Abgeordneten sich nicht ausreichend informiert fühlte. Dies ist aus der Sicht des Einzelnen bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar. Die Unionsregierung wird darauf künftig Rücksicht nehmen.
Ohne den inhaltlichen Vorwurf zu teilen, meine Unionsregierung habe ihre verfassungsmäßigen Rechte überschritten, hoffe ich auf eine zügige Entscheidung des Unionsgerichts. Ich bin sicher, dass die Richter sich der Einschätzung der Regierungsparteien, dass die Unionsregierung rechtmäßig gehandelt hat, anschließen wird.
Die Unionsregierung kann auch weiterhin keine Verletzung der Rechte des Unionsparlaments erkennen. Ich räume allerdings ein, dass ich es bedauere, dass eine Minderheit der Abgeordneten sich nicht ausreichend informiert fühlte. Dies ist aus der Sicht des Einzelnen bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar. Die Unionsregierung wird darauf künftig Rücksicht nehmen.
Teile der Bevölkerung, vertreten durch die parlamentarische Minderheit, haben sich empört gezeigt. Das ist keineswegs repräsentativ für die Auffassung aller Unionsbürger.Original von Sean William Connor
Diese Bekanntmachung hat ein spontanes entsetzen der Bevölkerung hervorgerufen.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
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Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
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Für mich? Aber das wäre doch nicht nötig gewesen.Original von Montgomery Scott
:klatsch:
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