10%-Hürde
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 16:31
Da wir alle bestrebt sind die Union wieder zu politisieren und mehr parteipolitischen Wettbewerb zu fördern möchte ich hier einmal den Vorschlag einbringen eine wirkungsvolle 10%-Hürde einzuführen, ein Gesetz hierzu könnte etwa so aussehen:
Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
§ 1. Grundsätzliches
Das nachstehende Gesetz bestimmt eine Sperrklausel von 10 v.H. der abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum Unionsparlament. Ziel des Gesetzes ist es die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zu sichern und stabile Mehrheiten in der Demokratischen Union herbeizuführen. Ein ebenso erklärtes Ziel des Gesetzes ist es den politischen Wettbewerb in der Demokratischen Union zu fördern.
§ 2.
Dem § 17 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union wir ein Absatz 5 hinzugefügt, der da lautet:
An der Mandatsvergabe nehmen Parteien bzw. Wählervereinigungen nicht teil, die nicht mindestens zehn von Hundert der insgesamt vergebenen Stimmen erhalten haben.“
§ 3.
Das Gesetz findet erstmals Anwendung bei den Wahlen zum 29. Unionsparlament. Es tritt in Kraft mit der Verkündung durch den Unionspräsidenten im Unionsgesetzblatt.
Die 6%-Hürde wurde damals vom Unionsgericht gekippt, weil sie nicht geeignet war das Ziel der Verhinderung von Partei Zersplitterungen zu erreichen. Dieses Ziel würde eine 10%-Hürde durchaus erreichen. Angewandt auf das aktuelle Wahlergebnis würde die IRP (9,4%) und die SPDU (4,8%) aus dem Unionsparlament herausfallen und die Grünen (10,8%) hätten die Hürde knapp geschafft. Für die IRP und die SPDU würde die Konsequenz sein sich mit einer programmatisch verwandten Partei zusammenzuschließen (was das Wahlgesetz durchaus gestattet) oder eben auf den Sitz im Parlament zu verzichten. Für das Land hingegen wäre eine regierbare zweier Koalition wieder vorstellbar.
Bevor ich das als Volksbegehren auch so beantrage würde ich gerne die Meinungen hierzu hören.
Gesetz zur Belebung des politischen Wettbewerbs
§ 1. Grundsätzliches
Das nachstehende Gesetz bestimmt eine Sperrklausel von 10 v.H. der abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum Unionsparlament. Ziel des Gesetzes ist es die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung zu sichern und stabile Mehrheiten in der Demokratischen Union herbeizuführen. Ein ebenso erklärtes Ziel des Gesetzes ist es den politischen Wettbewerb in der Demokratischen Union zu fördern.
§ 2.
Dem § 17 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union wir ein Absatz 5 hinzugefügt, der da lautet:
An der Mandatsvergabe nehmen Parteien bzw. Wählervereinigungen nicht teil, die nicht mindestens zehn von Hundert der insgesamt vergebenen Stimmen erhalten haben.“
§ 3.
Das Gesetz findet erstmals Anwendung bei den Wahlen zum 29. Unionsparlament. Es tritt in Kraft mit der Verkündung durch den Unionspräsidenten im Unionsgesetzblatt.
Die 6%-Hürde wurde damals vom Unionsgericht gekippt, weil sie nicht geeignet war das Ziel der Verhinderung von Partei Zersplitterungen zu erreichen. Dieses Ziel würde eine 10%-Hürde durchaus erreichen. Angewandt auf das aktuelle Wahlergebnis würde die IRP (9,4%) und die SPDU (4,8%) aus dem Unionsparlament herausfallen und die Grünen (10,8%) hätten die Hürde knapp geschafft. Für die IRP und die SPDU würde die Konsequenz sein sich mit einer programmatisch verwandten Partei zusammenzuschließen (was das Wahlgesetz durchaus gestattet) oder eben auf den Sitz im Parlament zu verzichten. Für das Land hingegen wäre eine regierbare zweier Koalition wieder vorstellbar.
Bevor ich das als Volksbegehren auch so beantrage würde ich gerne die Meinungen hierzu hören.