
Die Wahlen zum 28. Unionsparlament setze hiermit auf
Samstag, den 19. Mai 2009 bis zum 24. Mai 2009
Listen mit Wahlvorschlägen sind spätestens bis zum 12. Mai 2009 beim Unionswahlleiter einzureichen. Den näheren Fristen bestimmt der Wahlleiter nach eigenem Ermessen.
gez.
Michael Schneider, Manuri den 28.04.2009
Unionspräsident
Ferner machte der Unionspräsident die Unionsregierung auf ihre Rechenschaftspflicht aufmerksam, die der Unionspräsident auch öffentlich einfordert:

Sehr geehrte Mitglieder der Unionsregierung,
sehr geehrter Herr Unionskanzler!
Ich darf Sie bitten und erinnern Ihre Pflicht zur Abgabe eines Rechenschaftsberichts für die laufende Wahlperiode spätestens bis zum 09. Mai 2009 bei mir einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schneider
Artikel 39 - Amtsaufsicht über die Unionsregierung
(1) Der Unionspräsident fordert alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu auf, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.

