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Imperialgericht

Verfasst: Do 26. Feb 2009, 20:16
von Lord Percival Graves
Warum gibt es kein imperiales Gericht um die hiesigen Rechtsstreitigkeiten und Straffälle zu bearbeiten?

Ich bitte um Erörterung

Danke...

Verfasst: Do 26. Feb 2009, 20:44
von Schrobi
Ich möchte die Antwort mit einem Auszug aus der Landesverfassung beginnen

§ 15
Ergänzende Bestimmungen

(1) Dieses Imperialgesetz genügt der Verfassungsurkunde.
(2) Dieses Imperialgesetz gilt nur, wenn ein Imperialrichter amtiert, der gemäß den Bestimmungen dieses Imperialgesetzes gewählt wurde. Fehlt ein solcher, ist das Unionsgericht für Aufgaben des Imperialgerichts zuständig.
(3) Fehlen ein Prozessordnungsgesetz und eine Gerichtskostenverordnung, gelten die entsprechenden unionsrechtlichen Bestimmungen analog, soweit dies möglich ist.
(4) Zuständiger Imperialminister im Sinne dieses Imperialgesetzes ist der für Justiz zuständige Imperialminister.

Diese Regelungen sind durchaus üblich, da sich dies in der Praxis bewährt hat. Ein Landeseigenes Gericht würde einen weiteren Richter erfordern. Diese sind aber selbst auch Unionsebene derzeit eher überschaubar ;)

Verfasst: Sa 28. Feb 2009, 10:38
von Robert Cullen
Naja und bei drei Bürgern ist ein Gericht wirklich unnötig...

Verfasst: Sa 28. Feb 2009, 13:30
von pjotr
Gibt ja immerhin nen Imperialadvokaten ;)