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Warum gibt es kein imperiales Gericht um die hiesigen Rechtsstreitigkeiten und Straffälle zu bearbeiten?

Ich bitte um Erörterung

Danke...
 

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Lord Percival Graves,
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Beitrag von Schrobi »

Ich möchte die Antwort mit einem Auszug aus der Landesverfassung beginnen

§ 15
Ergänzende Bestimmungen

(1) Dieses Imperialgesetz genügt der Verfassungsurkunde.
(2) Dieses Imperialgesetz gilt nur, wenn ein Imperialrichter amtiert, der gemäß den Bestimmungen dieses Imperialgesetzes gewählt wurde. Fehlt ein solcher, ist das Unionsgericht für Aufgaben des Imperialgerichts zuständig.
(3) Fehlen ein Prozessordnungsgesetz und eine Gerichtskostenverordnung, gelten die entsprechenden unionsrechtlichen Bestimmungen analog, soweit dies möglich ist.
(4) Zuständiger Imperialminister im Sinne dieses Imperialgesetzes ist der für Justiz zuständige Imperialminister.

Diese Regelungen sind durchaus üblich, da sich dies in der Praxis bewährt hat. Ein Landeseigenes Gericht würde einen weiteren Richter erfordern. Diese sind aber selbst auch Unionsebene derzeit eher überschaubar ;)
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

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Beitrag von Robert Cullen »

Naja und bei drei Bürgern ist ein Gericht wirklich unnötig...
 

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Beitrag von pjotr »

Gibt ja immerhin nen Imperialadvokaten ;)
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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