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Brief an das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:30
von Rex Marker
Sehr geehrte Damen und Herren,
seid 26.11.2008 stehe ich im Unionsdienst als Unionskommisar für die Durchsetzung der Unionsexekutive auf den Westlichen Inseln.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gehaltsansprüche sich für mich ergeben und welche Informationen Sie von mir benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rex Marker
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:34
von Hajo Poppinga
Keine.

RE: Brief an das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:34
von SRM
Original von Rex Marker
Sie haben keine Ansprüche auf Zahlungen. Der Unionskommissar stellt kein Unionsamt dar.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:39
von pjotr
Aber der Unionspräsident stellt ein Unionsorgan dar. Als Unionskommissar ist er diesem unterstellt und dürfte somit auch ein Gehalt bekommen
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:42
von SRM
Original von pjotr
Aber der Unionspräsident stellt ein Unionsorgan dar. Als Unionskommissar ist er diesem unterstellt und dürfte somit auch ein Gehalt bekommen
Der Rechtsweg steht Ihnen offen, das Dienstgesetz ist eindeutig.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:44
von pjotr
Original von SRM
Der Rechtsweg steht Ihnen offen, das Dienstgesetz ist eindeutig.
Äh, stimmt, aber nicht in Ihrem Sinne...
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:45
von Hajo Poppinga
Original von pjotr
Aber der Unionspräsident stellt ein Unionsorgan dar. Als Unionskommissar ist er diesem unterstellt und dürfte somit auch ein Gehalt bekommen
Auf welcher Rechtsgrundlage? Ich halte das eigentlich eher für ein Ehrenamt, lasse mich aber natürlich gerne belehren.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:46
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Auf welcher Rechtsgrundlage? Ich halte das eigentlich eher für ein Ehrenamt, lasse mich aber natürlich gerne belehren.
Sehe ich genauso.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:47
von pjotr
Der §7 des Unionsdienstgesetzes sichert Mitarbeitern von Unionsorganen ein Mindestgehalt von 800 Br zu. Das Amt als Unionskommissar als ehrenamtlich anzusehen, halte ich für puren Hohn. Seit wann lassen wir die Unionsverwaltung denn von NGOs oder gemeinnützigen Vereinen erledigen?
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 15:50
von Hajo Poppinga
Dazu bedürfte es eines Arbeitsvertrages, den gibt es aber nicht. Eben weil es eine Ehrenverfplichtung ist. Ansonsten steht Herrn Marker der Klageweg offen.