Antrag 2008/12/25 Imperialarchivgesetz
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 13:11
Die Imperialregierung hat folgenden Antrag vorgelegt.
Ich eröffne die allgmeine Aussprache.Imperialarchivgesetz
§1
Das Imperialarchiv hat die Aufgabe, die Verfassung, die Gesetze und Urteile sowie Verträge der Republik Imperia im Imperialarchiv aufzubewahren und der Öffentlichkeit jederzeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, wobei jeweils alle aktuell gültigen Gesetze und die aktuelle Verfassung hervorgehoben werden müssen.
§2
Das Imperialarchiv wird durch das für Justiz zuständige Imperialministerium oder einen von diesem beauftragten Imperialarchivar verwaltet. Dafür werden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
§3 Sitz des Imperialarchivs ist Wegenstein.
§4 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.