Ich eröffne die allgmeine Aussprache.Imperialarchivgesetz
§1
Das Imperialarchiv hat die Aufgabe, die Verfassung, die Gesetze und Urteile sowie Verträge der Republik Imperia im Imperialarchiv aufzubewahren und der Öffentlichkeit jederzeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, wobei jeweils alle aktuell gültigen Gesetze und die aktuelle Verfassung hervorgehoben werden müssen.
§2
Das Imperialarchiv wird durch das für Justiz zuständige Imperialministerium oder einen von diesem beauftragten Imperialarchivar verwaltet. Dafür werden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
§3 Sitz des Imperialarchivs ist Wegenstein.
§4 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
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Die Imperialregierung hat folgenden Antrag vorgelegt.
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Stimmt, genauso wurde früher in der Union auch argumentiert. Wie man jetzt schön sieht, ist eine solche selbstverständlichkeit kein Rechtsanspruch.
Es ist für Bürger, Juristen und Mitglieder des Herrenhauses unzumutbar, wenn diese sich jedesmal aus dem Gesetzblatt die aktuellen Gesetze zusammenreimein müssen.
Edit: Das Gesetz fixiert quasi bisherige gängige Handhabungen.
Es ist für Bürger, Juristen und Mitglieder des Herrenhauses unzumutbar, wenn diese sich jedesmal aus dem Gesetzblatt die aktuellen Gesetze zusammenreimein müssen.
Edit: Das Gesetz fixiert quasi bisherige gängige Handhabungen.
Zuletzt geändert von Rincewind am Mi 3. Dez 2008, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.

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