Seite 1 von 15
[Aussprache] Kompetenzen des Unionskommissars
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 10:08
von Montgomery Scott
Der Antragsteller Veitayaki hat das Wort.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 10:26
von Joeli Veitayaki
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit der Unionsexekution über die Westlichen Inseln sind mir so einige Gedanken durch den Kopf gegangen. Welche Kompetenzen hat der Unionskommissar rechtlich wirklich?
In der Unionsverfassung steht folgendes:
Artikel 23 - Unionsexekution
(2) Dazu hat der Unionspräsident oder ein von ihm eingesetzter Unionskommisar vorübergehend das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden.
Nun tauchen folgende Fragen auf:
1) Was genau ist als Landesbehörde definiert? Sind das auch die Landesparlamente?
2) Beinhaltet das Weisungsrecht damit auch die Übernahme der Präsidentschaft der Landesparlamente?
3) Beinhaltet die Unionskommissarseigenschaft, daß er auch das Land im Unionsrat vertritt?
Meiner Ansicht nach, obliegt dem Unionskommissar nur, die Wahlen einzuleiten, und die Aufsicht über die Behörden des Landes, wie landespolizei oder ähnlichem. Ein Parlament ist jedoch keine Behörde im eigentlichen Sinne. So kann er auch nicht die Amtsgeschäfte des Präsidenten des Landesparlamentes übernehmen. Und auch nicht die Vertretung des Landes im Unionsrat.
Sollte ich mich irren, bitte mit Nachweis auf gesetzliche Grundlagen, nicht einfach mit dem Hinweis auf bisher gängige Praxis
Darüberhinaus sollten wir uns Gedanken machen, dass der Unionspräsident und der Unionsrat keinen Kommissar ernennen sollte, der in dem betreffenden Land wohnt, das gebietet einfach auch die Unparteilichkeit. Das ist jetzt kein Angriff auf Connor oder/und Marker, sondern eine reine Feststellung.
Sollten wir zu keinem abschließenden Ergebnis kommen, währe eine Verordnung sinnvoll, die die Aufgaben und Rechte eines Unionskommissars im Rahmend er Unionsexekution umfassend regelt.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 10:35
von Fabian Montary
Bis auf die Herkunft kann ich Ihnen noch folgen. Wenn ein hoher Beamter eines Landes das eigene Land zu den Wahlen führt, dann ist dem nichts entgegenzusetzen, im Gegenteil, er sollte die Strukturen kennen. Der Unionskommissar soll bitte kein politisches Amt, sondern nur verwaltend tätig werden.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 11:16
von Joeli Veitayaki
Die Herkunft in diesem speziellen Falle deshalb, weil Herr Marker sich als aktueller Unionskommissar "gleichzeitig" für das Amt des Präsidenten der Landesversammlung bewirbt. Ein Unionskommissar von außen wäre eben weniger "parteilich". Ohne das jetzt persönlich Herrn Marker zu unterstellen. Die Unterstellung erfolgt dann simon im Unionsland selber

Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 11:22
von Fabian Montary
Das ist nicht sauber, richtig, aber ich sehe keine besser verwirklichte Überparteilichkeit durch einen Externen - auch der kann Interessen im betreffenden Unionsland verfolgen.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 11:25
von Joeli Veitayaki
grundsätzlich ja, aber es macht einfach ein besseres Bild, ansonsten könnte ja der Unionspräsident/Unionsrat einfach einen aus den Landesbürger bestimmen. ME wäre die Außenwirkung schon besser, wenn es jemand ist, der nicht in das Land als Wahlberechtigter oder wählbare Person involviert ist.
und wie ist das mit dem Unionsrat?
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 11:32
von Fabian Montary
Das ist mir noch nicht plausibel genug.
Mit dem Mandat im Unionsrat wurde es bisher so gehandelt, dass der Kommissar das Vertretungsrecht hat. Als Frau Pandora Friedmann - eine Externe - Unionskommissarin von Salbor war, hatte sie mit Joseph Gladstone auch einen Landesbürger für die Vertretung benannt.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 11:39
von Joeli Veitayaki
eben, so sollte das auch sein. Der Unionskommissar sollte einen Landesbürger ernennen, der die Vertretung im Unionsrat übernimmt. Er kann nicht für das Land sprechen. Auch wenn Marker in seinem Fall ja Landsmann ist.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 11:47
von Michael Schneider
Oftmals MUSS der Unionskommissar das machen. Er wird ja meist ebendeshalb überhaupt ernannt, weil kein Bürger sich bereitgefunden hat Verantwortung zu übernehmen. Und ich halte es für zweifelhaft diese verantwortung möglichen Kandidaten zu übertragen die
a) demnächst kandidieren wollen und damit Amtsvorteile bekommen oder
b) sie an Leute zu vergeben die kandidiert haben und deutlich abgelehnt wurden. Das würde Wahlen dann ad absurdum führen.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 11:49
von Joeli Veitayaki
Richtig. Und in diesem Fall hätte es sicherlich Personen gegeben, die das Amt des Präsidenten der Landesversammlung übernommen hätten. Wie meinereiner zum Beispiel.