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Regelung des Luftverkehrs und Hochseeschifffahrt

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 18:14
von Rincewind
Ich hab es zwar schon mehrfach in der Konferenz gesagt, aber der Unionsminister wollte es ja leider nicht wahrnehmen.

Dann muss ich es halt selbst umsetzen.

Also nochmal an die Kollegen, was haltet ihr davon den Luftverkehr und Schifffahrt unionsweit zu Überwachen? Die Infrastruktur selbst bliebe bei den Ländern.

Ich hätte da ca. folgendes im Sinn z.T. nach Vorbild Astors:
Die Länder XXX einigen sich in diesem Staatsvertrag zur Einrichtung folgender Behörden:

Unionsluftaufsichtsbehörde (ULA)
(1) Die ULA untersteht dem Unionsminister des Inneren.
(2) Die ULA ist zuständig für die
1. Flugsicherung des Luftraumes;
2. Zulassung von Fluggesellschaften und Flugzeugen;
3. Zulassung und Kategorisierung von Flughäfen und Flugplätze;
4. Genehmigung von Überflugrechten unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
5. die Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Flugzeugen;
(3) Für die Sicherheit und Umsetzung der Zuständigkeiten ist die Unionspolizei ermächtigt.

Unionsseebehörde (USB)
(1) Die USB untersteht dem Unionsminister des inneren.
(2) Die USB ist zuständig für die
1. Verwaltung von See- und Binnenhäfen;
2. Zulassung privater Häfen;
3. Zulassung von Reedereien;
4. Genehmigung von Anlaufverträgen ausländischer Reedereien unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
5. Zulassung von Schiffen unter Unionsflagge;
6. Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Schiffen oder Booten;
(3) Für die Sicherheit und Umsetzung der Zuständigkeiten ist die Unionspolizei ermächtigt.
Verfassungsrechtlich sollten wir es wohl als Staatsvertrag auslegen. Unionsgesetz ist da glaube ich nicht so einfach. Kauli kennt sich da eventl. besser aus.

Dadurch bekommt die Union eine Art Überwachungskompetenz mit Genehmigungsrechten. Der Bau von Flughäfen bleibt wie bisher, blos stellt die Union dafür einheitliche Regeln auf.

Meinungen und Änderungsvorschläge?

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 18:40
von Bianca Böhm
Gegen einen Staatsvertrag und für eine gesetzliche Regelung.

Ich möchte den Unionsländern grundsätzliche keine Kompetenzen absprechen und bin auch für weitesgehende Freiheiten in der Regelung ihrer Angelegenheiten. Das kann aber nur heißen, dass es sich um Angelegenheiten handelt die zum einen nicht länderübergreifend sind und zum anderen absolut nichts mit der Unionsebene zu tun haben.

Die Regelung innerhalb der Infrastruktur sollte meines Erachtens durchaus innerhalb einer Rahmengesetzgebung durch die Union erfolgen, so dass genügend Spielraum für die indivudelle, den Bedürfnissen jedes Unionslandes angepassten, Regelungen bleibt.

Ich sehe darin einen gewissen wirtschaftlichen Vorteil für die Unionsländer insgesamt und zwar im Rahmen von Investions- und Fördergeldern seitens der Unionsregierung. Denn es ist schlichtweg unglaubwürdig, dass jedes Unionsland in der Lage ist, alle Kosten im Rahmen einer vernünftigen und auch gut ausgebauten Infrastruktur allein zu tragen. Davon abgesehen, dass das auch gar nicht einsehbar ist.

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 19:03
von Beatrice Maier
Das Thema können wir gemeinschaftlich gern regeln, egal ob als Staatsvertrag oder Unionsgesetz. Aber da scheinbar die amtierende Unionsregierung nun schmollend in der Ecke sitzt, sollten wir die Behörden anders regeln. Vielleicht, dass ein Unionsland die Oberaufsicht hat?

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 19:33
von Fabian Montary
Da Roldem, wie auch die Westlichen Inseln eher abgelegen ist, würde ich für eine gemeinsame Regelung zwischen unseren beiden Ländern präferieren, ohne Beachtung der anticäischen Gebiete.

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 20:26
von SRM
Original von Fabian Montary
Da Roldem, wie auch die Westlichen Inseln eher abgelegen ist, würde ich für eine gemeinsame Regelung zwischen unseren beiden Ländern präferieren, ohne Beachtung der anticäischen Gebiete.
Lehne ich ab.

Im Namen der Unionsregierung signalisiere ich ausdrücklich - und das nicht zum ersten Mal - Diskussionsbereitschaft.

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 20:33
von Fabian Montary
Die Unionsregierung hat sich zurückgezogen, dann doch wieder nicht, also was nun? Was die Länder untereinander machen, können sie selbst regeln, dafür haben Sie ihre Sovueränität.

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 20:37
von Palin Waylan-Majere
Ist es denn tatsächlich günstig, diese Behörden im Rahmen eines Staatsvertrages zu schaffen? Was geschieht, wenn eines der Länder austritt?

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 20:39
von Fabian Montary
Man kann auch eine Mindestvertragslaufzeit von 100 Jahren aufnehmen oder so... ;)

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 20:40
von SRM
Original von Fabian Montary
Die Unionsregierung hat sich zurückgezogen, dann doch wieder nicht, also was nun? Was die Länder untereinander machen, können sie selbst regeln, dafür haben Sie ihre Sovueränität.
Ich biete, wie gesagt, eine externe Moderation an. Mehr nicht...

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 22:42
von Rincewind
Ich halte fest:

Imperia: schlägt vor Gesetz oder Staatsvertrag für Luftverkehr und Hochseeschifffahrt zu machen, mit einer unionsweiten Registrierung und Oberaufsicht.

Westliche Inseln: Gesetzliche Lösung, als Rahmengesetzgebung.

Freistein: Staatsvertrag oder Gesetz ist egal, solange es von den Ländern kommt. Vorschlag gemeinsame Behörde der Länder, statt Union.

Heroth: Zweifelt den nutzen eines Staatsvertrages an, wegen Austritt.

Roldem: Lieber einzel Regelungen.

Fehlen noch die Meinungen von Salbor und Katista.