Dann muss ich es halt selbst umsetzen.
Also nochmal an die Kollegen, was haltet ihr davon den Luftverkehr und Schifffahrt unionsweit zu Überwachen? Die Infrastruktur selbst bliebe bei den Ländern.
Ich hätte da ca. folgendes im Sinn z.T. nach Vorbild Astors:
Verfassungsrechtlich sollten wir es wohl als Staatsvertrag auslegen. Unionsgesetz ist da glaube ich nicht so einfach. Kauli kennt sich da eventl. besser aus.Die Länder XXX einigen sich in diesem Staatsvertrag zur Einrichtung folgender Behörden:
Unionsluftaufsichtsbehörde (ULA)
(1) Die ULA untersteht dem Unionsminister des Inneren.
(2) Die ULA ist zuständig für die
1. Flugsicherung des Luftraumes;
2. Zulassung von Fluggesellschaften und Flugzeugen;
3. Zulassung und Kategorisierung von Flughäfen und Flugplätze;
4. Genehmigung von Überflugrechten unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
5. die Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Flugzeugen;
(3) Für die Sicherheit und Umsetzung der Zuständigkeiten ist die Unionspolizei ermächtigt.
Unionsseebehörde (USB)
(1) Die USB untersteht dem Unionsminister des inneren.
(2) Die USB ist zuständig für die
1. Verwaltung von See- und Binnenhäfen;
2. Zulassung privater Häfen;
3. Zulassung von Reedereien;
4. Genehmigung von Anlaufverträgen ausländischer Reedereien unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
5. Zulassung von Schiffen unter Unionsflagge;
6. Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Schiffen oder Booten;
(3) Für die Sicherheit und Umsetzung der Zuständigkeiten ist die Unionspolizei ermächtigt.
Dadurch bekommt die Union eine Art Überwachungskompetenz mit Genehmigungsrechten. Der Bau von Flughäfen bleibt wie bisher, blos stellt die Union dafür einheitliche Regeln auf.
Meinungen und Änderungsvorschläge?


