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Kanzlei Rechtsanwalt Heinrich von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri

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Konto bei der Unionsbank
der Demokratischen Union

#192

Manuri, den 10. Oktober 2008

Klage auf Zahlung





Namens und im Auftrag meines Mandanten Dr. Sean William Connor reiche ich Klage gegen die Demokratischen Union mit folgendem Antrag ein:

1.Die Unionsregierung zur Zahlung von 29.000,- :br: an meinen Mandanten zu verpflichten.
2.Als Schadensersatz meinem Mandanten an Erfüllungs Statt die Steuer für die oben genannte Summe zu erlassen oder Hilfsweise die Union zu einem Schadensersatz in Höhe von 10.730,- :br: zu verurteilen.
3.Die Union zu verurteilen die Anwaltskosten in Höhe von 20% der Streitsumme zu tragen.
4.Die Gerichtskosten der Staatskasse aufzuerlegen.

Begründung:

Mein Mandant war vom 07. August 2007 bis zum 04. März 2008 Unionskanzler der Demokratischen Union. Ferner war er Mitglied des 23. und 24. Unionsparlaments. Herr Dr. Connor hat in den Monaten Dezember 2007 bis einschließlich Juni 2008 die nach dem Unionsdienstgesetz (UDG) fälligen Gehaltszahlungen nicht erhalten. Im einzelnen macht mein Mandant folgende Ansprüche geltend:

Dezember 2007
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzler (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

Januar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzler (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

Februar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzler (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

März 2008
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

April 2008
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

Mai 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister der Justiz (3.500,- :br:)

Juni 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister der Justiz (3.500,- :br:)

GESAMT: 29.000,- Bramer

Der Anspruch ist nicht verjährt. Es wurde seitens meiner Mandantschaft nicht verzichtet. Amtszeit und nicht Leistung können durch Urkunden bzw. Kontoauszüge dem Gericht glaubhaft gemacht werden.

Im Zuge eines angemessenen Schadensersatzes wird vorgeschlagen das überfällige Arbeitsentgelt meinem Mandanten steuerfrei zu zusprechen.

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#192

Manuri, den 10. Oktober 2008

Klage auf Zahlung





Namens und im Auftrag meines Mandantin Prof. Dr. Denise M. Connor, geb. Heidenberg reiche ich Klage gegen die Demokratischen Union mit folgendem Antrag ein:

1. Die Unionsregierung zur Zahlung von 36.500,- :br: an meinen Mandanten zu verpflichten.
2. Als Schadensersatz meinem Mandanten an Erfüllungs Statt die Steuer für die oben genannte Summe zu erlassen oder Hilfsweise die Union zu einem Schadensersatz in Höhe von 13.505,- :br: zu verurteilen.
3. Die Union zu verurteilen die Anwaltskosten in Höhe von 20% der Streitsumme zu tragen.
4. Die Gerichtskosten der Staatskasse aufzuerlegen.

Begründung:

Meine Mandantin war vom 07. August 2007 bis zum Juni 2008 und darüberhinaus Mitglied der Unionsregierung und des Unionsparlaments. Frau Prof. Dr. Connor hat in den Monaten Dezember 2007 bis einschließlich Juni 2008 die nach dem Unionsdienstgesetz (UDG) fälligen Gehaltszahlungen nicht erhalten. Im einzelnen macht mein Mandant folgende Ansprüche geltend:

Dezember 2007
Ausstehendes Gehalt als Unionsministerin (3.500,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

Januar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsministerin (3.500,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

Februar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsministerin (3.500,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

März 2008
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

April 2008
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

Mai 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzlerin (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

Juni 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzlerin (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)

GESAMT: 36.500,- Bramer

Der Anspruch ist nicht verjährt. Es wurde seitens meiner Mandantschaft nicht verzichtet. Amtszeit und nicht Leistung können durch Urkunden bzw. Kontoauszüge dem Gericht glaubhaft gemacht werden.

Im Zuge eines angemessenen Schadensersatzes wird vorgeschlagen das überfällige Arbeitsentgelt meinem Mandanten steuerfrei zu zusprechen.

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Manuri, den 10. Oktober 2008

Klage auf Zahlung





Namens und im Auftrag meines Mandanten Peter Vain reiche ich Klage gegen die Demokratischen Union mit folgendem Antrag ein:

1. Die Unionsregierung zur Zahlung von 23.483,87:br: an meinen Mandanten zu verpflichten.
2. Als Schadensersatz meinem Mandanten an Erfüllungs Statt die Steuer für die oben genannte Summe zu erlassen oder Hilfsweise die Union zu einem Schadensersatz in Höhe von 10.730,- :br: zu verurteilen.
3. Die Union zu verurteilen die Anwaltskosten in Höhe von 20% der Streitsumme zu tragen.
4. Die Gerichtskosten der Staatskasse aufzuerlegen.

Begründung:

Mein Mandant war vom 04. Oktober 2007 bis zum 22. September 2008 Unionsminister der Verteidigung. Herr Vain hat in den Monaten Dezember 2007 bis einschließlich Juni 2008 die nach dem Unionsdienstgesetz (UDG) fälligen Gehaltszahlungen nicht erhalten. Im einzelnen macht mein Mandant folgende Ansprüche geltend:

Dezember 2007
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)

Januar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)

Februar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)

März 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)

April 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)

Mai 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)

Juni 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)

GESAMT: 23.483,87,- Bramer

Der Anspruch ist nicht verjährt. Es wurde seitens meiner Mandantschaft nicht verzichtet. Amtszeit und nicht Leistung können durch Urkunden bzw. Kontoauszüge dem Gericht glaubhaft gemacht werden.

Im Zuge eines angemessenen Schadensersatzes wird vorgeschlagen das überfällige Arbeitsentgelt meinem Mandanten steuerfrei zu zusprechen.

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#192

Manuri, den 10. Oktober 2008

Klage auf Zahlung





Namens und im Auftrag meines Mandanten Peter Vain reiche ich Klage gegen die Demokratischen Union mit folgendem Antrag ein:

1. Die Unionsregierung zur Zahlung von 4290,32:br: an meinen Mandanten zu verpflichten.
2. Als Schadensersatz meinem Mandanten an Erfüllungs Statt die Steuer für die oben genannte Summe zu erlassen oder Hilfsweise die Union zu einem Schadensersatz in Höhe von 1587,42,- :br: zu verurteilen.
3. Die Union zu verurteilen die Anwaltskosten in Höhe von 20% der Streitsumme zu tragen.
4. Die Gerichtskosten der Staatskasse aufzuerlegen.

Begründung:

Meine Mandantschaft hat für seine Tätigkeit als Unionsminister in der Unionsregierung bis zum 22.09.2008 und als Mitglied des 25. Unionsparlaments im Monat September folgende Zahlungen anteilig nicht erhalten:

2483,87 Bramer [Anteilig als Unionsminister bis zum 22.09.2008]
1.806,45 Bramer [Anteilig für September als MdUP]

Die Zahlungspflicht der Union ergibt sich aus dem Unionsdienstgesetz (UDG)

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Manuri, den 12. Oktober 2008

Zu Zivilklagen eingereicht durch die Anwaltskanzlei von Löwenherz

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

bei den eingereichten Klagen auf Gehaltsnachzahlung mehrer meiner Mandanten ist die Seite der Beklagten damit einverstanden die Klagen in einem Prozess zu verbinden, sofern das Gericht dies für zulässig hält.
Ferner wird dem Gericht mitgeteilt, dass außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert sind und meine Mandanten den gerichtlichen Weg bestreiten müssen.

Beim Kläger Vain ist mir ein Fehler unterlaufen. Die Forderung für den Schadensersatz im Antrag müsste 8.689,03 :br: lauten.

Mit freundlichen Grüßen
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Prof. Heinrich von Löwenherz
Rechtsanwalt

_______________________________________________________________________
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Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionszivilgerichts I. Instanz eröffnet.
Die Kläger mögen bitte etwaige Ergänzungen zur Klageschrift vortragen.
Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung.

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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht -

Eröffnungsbeschluss
vom 14. Oktober 2008

In der Zivilgerichtsstreitigkeit

des Herrn Dr. Sean William Connor
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Kläger -

der Frau Prof. Dr. Denise M. Connor, geb. Heidenberg
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Klägerin -

des Herrn Peter Vain
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Kläger -

des Herrn Prof. Dr. Thorstein Richter
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Kläger -

gegen

die Demokratische Union
- Beklagte -

wegen

Zahlung fälliger Gehälter sowie Zahlung von Schadensersatz

werden die Klagen vom 13. Oktober 2008 (Geschäftsnummer UZG 06/08) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Zivilgericht statt.
Nach § 7 I StPG analog sowie aus Gründen der Prozessökonomie werden die oben bezeichneten Klage zusammengeführt,
da ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Klagen vorliegt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen.

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Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
 

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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
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Beitrag von Heinrich von Löwenherz »

In meiner Anmerkung muss es heißen "die Seite der Kläger". Aber das spielt ja keine Rolle, weil das Gericht hier zutreffend entschieden hat, dass es hier im Grunde um den gleichen Schuldner geht und es unnötig wäre hier extra mit einem Schlag unzählige von Verhandlungsräumen zu belegen.

Ich melde mich jedenfalls für meine Mandanten anwesend, Herr Vorsitzender.

*setzt sich auf die Bank und rückt seine Robe zurecht*
 

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Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
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Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
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Beitrag von William C. Ashcraft »

Das Gericht hat im Übrigen die Klageschrift des Herrn Prof. Dr. Richter dahingehend uminterpretiert, dass nicht Herr Vain Kläger ist, sondern Prof. Dr. Richter.
 

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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Kaiser

Beitrag von Konrad Grimm »

Anwesend als Vertreter der Beklagten.

Die Unionsregierung beantragt Klageabweisung.

Die von Ihnen geltend gemachte Forderung entbehrt rechtlicher Grundlage. Ihre Mandaten waren ausnahmslos zur Zeit der Fälligkeit der Vergütung selbst Mitglieder der Unionsregierung und damit in ihrer Gesamtheit Vertreter der nunmehr Beklagten. Die seinerzeit nicht beanstandete Nichtauszahlung der Vergütung muss daher als Verzicht auf die Vergütung gewertet werden. Eine nachträgliche Einforderung würde ein venire contra factum proprium bedeuten und daher einen rechtsmißbräuchlichen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen, Buch I § 2 Abs. 1, 2 ZGB.

Es war in der Verantwortung der Kläger, dass die heute eingeforderten Gehälter nicht entsprechend ihrer Etatisierung ausbezahlt wurden. Für eine nachträgliche Auszahlung gibt es keine Anspruchsgrundlage.

Ferner stelle ich den Antrag, gegen den Klagevertreter ein Ordnungsgeld wegen Mißbrauchs der Rechtsordnung zu verhängen. Herr von Löwenherz führt hier eine politische Kampagne einer abgewählten Regierung.
 

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Beitrag von William C. Ashcraft »

Über den Antrag zwecks Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen Herrn RA Prof. von Löwenherz wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wenn sich das Gericht eine Meinung über die Begründetheit der Klage gebildet hat.

Möchte der Klägervertreter erwidern?
 

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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Beitrag von Heinrich von Löwenherz »

Das möchte ich, Herr Vorsitzender.
Gemäß § 5 II des Zivilgesetzbuches ist die Union, das ist Tatsache, den Klägern seit mehreren Monaten Gehälter schuldig. Die Kläger verklagen sich nicht selber – auch nicht die Mitglieder der derzeitigen Regierung, sondern die Unionsregierung als eigenständige Rechtspersönlichkeit. Dem Herrn Unionsminister traue ich es noch halbwegs zu zwischen der Union und den Amtswaltern zu unterscheiden.

Ich möchte das Gericht darauf hinweisen, dass

1.Meine Mandanten niemals öffentlich Erklärt haben auf die Summe zu verzichten und
2.Meine Mandanschaft bemüht war im 25. Unionsparlament die ausstehenden Nachzahlungen zu regeln (http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=3853). Die damalige Regelung ist letztlich nur am Votum der derzeitigen Regierung gescheitert.

Herr Connor hat in seiner Funktion als Unionsminister der Finanzen immer wieder betont, dass die fälligen Gehälter überwiesen werden, sobald eine Forderungsaufstellung seitens der Gläubiger kommt (http://www.dur2005.de/forum/thread.php? ... r=0&page=1). Das gilt natürlich auch für die Forderungen von Herrn Dr. Connor und den übrigen Klägern. Ein Verzicht ist nie erklärt worden: Im Gegenteil!

Überdies war keiner der Kläger Unionsminister der Finanzen, in seine Zuständigkeit fällt die Gehaltsauszahlung, zum fraglichen Zeitunpunkt - auch das wäre irrelevant. Die Klage ist somit sehr wohl begründet und zulässig.

Und was das Ordnungsgeld angeht: Sollte Herr Grimm noch einmal wiederholen ich würde meine Funktion als Rechtsanwalt und meine Verantwortung gegenüber meinen Mandanten zu einer politischen Kampagne gebrauchen hat er die nächste Unterlassungsklage am Hals. Das war jetzt eine Warnung.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Heinrich von Löwenherz
Und was das Ordnungsgeld angeht: Sollte Herr Grimm noch einmal wiederholen ich würde meine Funktion als Rechtsanwalt und meine Verantwortung gegenüber meinen Mandanten zu einer politischen Kampagne gebrauchen hat er die nächste Unterlassungsklage am Hals. Das war jetzt eine Warnung.
Unterlassen Sie Ihre haltlosen Drohungen und nehmen Sie die Amtsbezeichnung aus dem Benutzertitel, sonst können Sie mit zwei Strafverfahren rechnen, einem wegen Nötigung, einem wegen Unerlaubtem Führen von Amtsbezeichnungen.
 

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Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Heinrich von Löwenherz
Überdies war keiner der Kläger Unionsminister der Finanzen, in seine Zuständigkeit fällt die Gehaltsauszahlung, zum fraglichen Zeitunpunkt - auch das wäre irrelevant. Die Klage ist somit sehr wohl begründet und zulässig.
Die Demokratische Union - hier Beklagte - wird durch die Unionsregierung als Kollegialorgan vertreten, Art. 40 Abs. 2 der Verfassung. Wenn Ihre Mandanten nicht in der Lage waren, das entsprechend durchzusetzen, sind sie selbst schuld.

Eine formelle Verzichtserklärung war nicht notwendig, da schlüssiges Handeln eindeutig genügt.
 

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Beitrag von Heinrich von Löwenherz »

Original von Konrad Grimm

Unterlassen Sie Ihre haltlosen Drohungen und nehmen Sie die Amtsbezeichnung aus dem Benutzertitel, sonst können Sie mit zwei Strafverfahren rechnen, einem wegen Nötigung, einem wegen Unerlaubtem Führen von Amtsbezeichnungen.
=)
 

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Beitrag von Heinrich von Löwenherz »

Original von Konrad Grimm

Die Demokratische Union - hier Beklagte - wird durch die Unionsregierung als Kollegialorgan vertreten, Art. 40 Abs. 2 der Verfassung. Wenn Ihre Mandanten nicht in der Lage waren, das entsprechend durchzusetzen, sind sie selbst schuld.

Eine formelle Verzichtserklärung war nicht notwendig, da schlüssiges Handeln eindeutig genügt.
Schauen Sie sich die Links an. Schlüssiges handeln sieht anders aus. Außerdem nennen Sie mir doch bitte die Rechtsnorm?
 

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