
Kanzlei Rechtsanwalt Heinrich von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Konto bei der Unionsbank
der Demokratischen Union
#192
Manuri, den 10. Oktober 2008
Klage auf Zahlung
Namens und im Auftrag meines Mandanten Dr. Sean William Connor reiche ich Klage gegen die Demokratischen Union mit folgendem Antrag ein:
1.Die Unionsregierung zur Zahlung von 29.000,- :br: an meinen Mandanten zu verpflichten.
2.Als Schadensersatz meinem Mandanten an Erfüllungs Statt die Steuer für die oben genannte Summe zu erlassen oder Hilfsweise die Union zu einem Schadensersatz in Höhe von 10.730,- :br: zu verurteilen.
3.Die Union zu verurteilen die Anwaltskosten in Höhe von 20% der Streitsumme zu tragen.
4.Die Gerichtskosten der Staatskasse aufzuerlegen.
Begründung:
Mein Mandant war vom 07. August 2007 bis zum 04. März 2008 Unionskanzler der Demokratischen Union. Ferner war er Mitglied des 23. und 24. Unionsparlaments. Herr Dr. Connor hat in den Monaten Dezember 2007 bis einschließlich Juni 2008 die nach dem Unionsdienstgesetz (UDG) fälligen Gehaltszahlungen nicht erhalten. Im einzelnen macht mein Mandant folgende Ansprüche geltend:
Dezember 2007
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzler (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
Januar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzler (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
Februar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzler (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
März 2008
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
April 2008
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
Mai 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister der Justiz (3.500,- :br:)
Juni 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister der Justiz (3.500,- :br:)
GESAMT: 29.000,- Bramer
Der Anspruch ist nicht verjährt. Es wurde seitens meiner Mandantschaft nicht verzichtet. Amtszeit und nicht Leistung können durch Urkunden bzw. Kontoauszüge dem Gericht glaubhaft gemacht werden.
Im Zuge eines angemessenen Schadensersatzes wird vorgeschlagen das überfällige Arbeitsentgelt meinem Mandanten steuerfrei zu zusprechen.

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Manuri
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der Demokratischen Union
#192
Manuri, den 10. Oktober 2008
Klage auf Zahlung
Namens und im Auftrag meines Mandantin Prof. Dr. Denise M. Connor, geb. Heidenberg reiche ich Klage gegen die Demokratischen Union mit folgendem Antrag ein:
1. Die Unionsregierung zur Zahlung von 36.500,- :br: an meinen Mandanten zu verpflichten.
2. Als Schadensersatz meinem Mandanten an Erfüllungs Statt die Steuer für die oben genannte Summe zu erlassen oder Hilfsweise die Union zu einem Schadensersatz in Höhe von 13.505,- :br: zu verurteilen.
3. Die Union zu verurteilen die Anwaltskosten in Höhe von 20% der Streitsumme zu tragen.
4. Die Gerichtskosten der Staatskasse aufzuerlegen.
Begründung:
Meine Mandantin war vom 07. August 2007 bis zum Juni 2008 und darüberhinaus Mitglied der Unionsregierung und des Unionsparlaments. Frau Prof. Dr. Connor hat in den Monaten Dezember 2007 bis einschließlich Juni 2008 die nach dem Unionsdienstgesetz (UDG) fälligen Gehaltszahlungen nicht erhalten. Im einzelnen macht mein Mandant folgende Ansprüche geltend:
Dezember 2007
Ausstehendes Gehalt als Unionsministerin (3.500,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
Januar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsministerin (3.500,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
Februar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsministerin (3.500,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
März 2008
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
April 2008
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
Mai 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzlerin (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
Juni 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionskanzlerin (4.000,- :br:)
Ausstehendes Gehalt als Mitglied des Unionsparlaments (2.000,- :br:)
GESAMT: 36.500,- Bramer
Der Anspruch ist nicht verjährt. Es wurde seitens meiner Mandantschaft nicht verzichtet. Amtszeit und nicht Leistung können durch Urkunden bzw. Kontoauszüge dem Gericht glaubhaft gemacht werden.
Im Zuge eines angemessenen Schadensersatzes wird vorgeschlagen das überfällige Arbeitsentgelt meinem Mandanten steuerfrei zu zusprechen.

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Manuri
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#192
Manuri, den 10. Oktober 2008
Klage auf Zahlung
Namens und im Auftrag meines Mandanten Peter Vain reiche ich Klage gegen die Demokratischen Union mit folgendem Antrag ein:
1. Die Unionsregierung zur Zahlung von 23.483,87:br: an meinen Mandanten zu verpflichten.
2. Als Schadensersatz meinem Mandanten an Erfüllungs Statt die Steuer für die oben genannte Summe zu erlassen oder Hilfsweise die Union zu einem Schadensersatz in Höhe von 10.730,- :br: zu verurteilen.
3. Die Union zu verurteilen die Anwaltskosten in Höhe von 20% der Streitsumme zu tragen.
4. Die Gerichtskosten der Staatskasse aufzuerlegen.
Begründung:
Mein Mandant war vom 04. Oktober 2007 bis zum 22. September 2008 Unionsminister der Verteidigung. Herr Vain hat in den Monaten Dezember 2007 bis einschließlich Juni 2008 die nach dem Unionsdienstgesetz (UDG) fälligen Gehaltszahlungen nicht erhalten. Im einzelnen macht mein Mandant folgende Ansprüche geltend:
Dezember 2007
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)
Januar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)
Februar 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)
März 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)
April 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)
Mai 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)
Juni 2008
Ausstehendes Gehalt als Unionsminister (3.500,- :br:)
GESAMT: 23.483,87,- Bramer
Der Anspruch ist nicht verjährt. Es wurde seitens meiner Mandantschaft nicht verzichtet. Amtszeit und nicht Leistung können durch Urkunden bzw. Kontoauszüge dem Gericht glaubhaft gemacht werden.
Im Zuge eines angemessenen Schadensersatzes wird vorgeschlagen das überfällige Arbeitsentgelt meinem Mandanten steuerfrei zu zusprechen.

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Hardenbergstraße 6
Manuri
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der Demokratischen Union
#192
Manuri, den 10. Oktober 2008
Klage auf Zahlung
Namens und im Auftrag meines Mandanten Peter Vain reiche ich Klage gegen die Demokratischen Union mit folgendem Antrag ein:
1. Die Unionsregierung zur Zahlung von 4290,32:br: an meinen Mandanten zu verpflichten.
2. Als Schadensersatz meinem Mandanten an Erfüllungs Statt die Steuer für die oben genannte Summe zu erlassen oder Hilfsweise die Union zu einem Schadensersatz in Höhe von 1587,42,- :br: zu verurteilen.
3. Die Union zu verurteilen die Anwaltskosten in Höhe von 20% der Streitsumme zu tragen.
4. Die Gerichtskosten der Staatskasse aufzuerlegen.
Begründung:
Meine Mandantschaft hat für seine Tätigkeit als Unionsminister in der Unionsregierung bis zum 22.09.2008 und als Mitglied des 25. Unionsparlaments im Monat September folgende Zahlungen anteilig nicht erhalten:
2483,87 Bramer [Anteilig als Unionsminister bis zum 22.09.2008]
1.806,45 Bramer [Anteilig für September als MdUP]
Die Zahlungspflicht der Union ergibt sich aus dem Unionsdienstgesetz (UDG)

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Manuri
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#192
Manuri, den 12. Oktober 2008
Zu Zivilklagen eingereicht durch die Anwaltskanzlei von Löwenherz
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
bei den eingereichten Klagen auf Gehaltsnachzahlung mehrer meiner Mandanten ist die Seite der Beklagten damit einverstanden die Klagen in einem Prozess zu verbinden, sofern das Gericht dies für zulässig hält.
Ferner wird dem Gericht mitgeteilt, dass außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert sind und meine Mandanten den gerichtlichen Weg bestreiten müssen.
Beim Kläger Vain ist mir ein Fehler unterlaufen. Die Forderung für den Schadensersatz im Antrag müsste 8.689,03 :br: lauten.
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Heinrich von Löwenherz
Rechtsanwalt
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Kanzlei von Löwenherz | Hardenbergstrasse 6 | Manuri
Kontonummer bei der Unionsbank: #192
Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionszivilgerichts I. Instanz eröffnet.
Die Kläger mögen bitte etwaige Ergänzungen zur Klageschrift vortragen.
Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung.

DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht -
Eröffnungsbeschluss
vom 14. Oktober 2008
In der Zivilgerichtsstreitigkeit
des Herrn Dr. Sean William Connor
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Kläger -
der Frau Prof. Dr. Denise M. Connor, geb. Heidenberg
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Klägerin -
des Herrn Peter Vain
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Kläger -
des Herrn Prof. Dr. Thorstein Richter
vertreten durch Herrn RA Prof. von Löwenherz
Hardenbergstraße 6
Manuri, Katista
- Kläger -
gegen
die Demokratische Union
- Beklagte -
wegen
Zahlung fälliger Gehälter sowie Zahlung von Schadensersatz
werden die Klagen vom 13. Oktober 2008 (Geschäftsnummer UZG 06/08) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Zivilgericht statt.
Nach § 7 I StPG analog sowie aus Gründen der Prozessökonomie werden die oben bezeichneten Klage zusammengeführt,
da ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Klagen vorliegt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen.

Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht