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Ein guter Freund von mir hat ein recht großes Problem. Sein Vater ist nunmehr 81 Jahre alt und geht entsprechenden Entwicklungsgang (starke Vergesslichkeit). Das Ganze wird teilweise zur finanziellen und physischen Gefahr: Wie er mir berichtete, lässt sein Vater sich regelmäßig Verträge aufschwatzen, die teures Geld kosten aber gar keinen Nutzen für ihn haben (er hat 'ne Telefon-Flat und hat trotzdem einen grundsätzlichen Preselectionvertrag abgeschlossen), lässt öfter mal den Herd an (Plastik-Pfannengeschirr verschmorte dadurch beispielsweise) und droht so langsam zur Sicherheitsgefahr zu werden. Die Benutzung der Sanitäranlagen durch den älteren Herren sei ohne größere Verschmutzung scheinbar auch nicht mehr möglich, sagte der Kumpel mir.

Sein Vater weigert sich aber vehement, in ein Altersheim zu wechseln und wehrt sich unbedingt dagegen. Was muss er nun tun, um nachzuweisen, dass der Mann eigentlich alleine und ohne Hilfe gar nicht mehr lebensfähig ist (die der besagte gute Freund nicht bieten kann, weil er dafür einfach keine Zeit hat, ist morgens bis abends weg) und in ein Heim oder Pflege muss?

Und: Was für Ansprüche hat er der Krankenkasse oder dem Staat gegenüber, wenn es denn soweit kommt?
 

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Eine ähnliche Frage habs hier im Off Topic glaub ich schon mal. Die Suchfunktion könnte evtl. was nützliches zu Tage befördern.
 

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Das war sogar ich - aber eine hilfreiche Antwort konnte nicht zu Tage gefördert werden.
 

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Bei den Fragen kann ich helfen - schreib mich mal per ICQ an.
 

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Beitrag von Bianca Böhm »

Zunächst einmal muss er nachweisen, dass sein Vater nicht mehr in der Lage ist seine persönlichen Angelegenheiten alleine zu regeln. Dafür braucht er eine ärztliche Stellungnahme, mit der er dann beim Amtsgericht die Betreuung beantragen kann. Das heißt praktisch, dass eine Person die "Vormundschaft" über seinen Vater übernimmt. Da gibt es bestellte Pfleger für. Einen Antrag auf Betreuung findet man auf den HPs der Amtsgerichte. Dort findet man auch nähere Informationen über die Betreuung ansich.

Die Sache mit dem Umzug in ein Seniorenheim wird schon schwieriger und vor allem langwieriger.
 

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Original von Bianca Böhm
Das heißt praktisch, dass eine Person die "Vormundschaft" über seinen Vater übernimmt. Da gibt es bestellte Pfleger für.
Um Gottes Willen, bloß nicht. Im Zweifelsfall sollte man sich die Vormundschaft selbst übertragen lassen, das funktioniert. Richtig wäre es gewesen, wenn man entsprechende Vollmachten noch zu Zeiten "vollständiger geistiger Anwesenheit" - wenn ich das mal so formulieren darf - durch den möglichen Betroffenen hätte ausstellen lassen. Denn diese "Betreuer" können relativ frei auch über Konten verfügen. Und in einem Fall, den ich persönlich kenne, waren plötzlich mal 3000 Euro weg ....
 

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Beitrag von Bianca Böhm »

Mal eben weg geht nicht. Die amtliche bestellten Betreuer sind rechenschaftspflichtig gegenüber dem Vormundschaftsgericht, genau so wie ein naher Verwandter auch. Das man bei einer Fremdbetreuung sicherlich nicht immer ein gutes Gefühl hat, verstehe ich. Aber wenn, wie in diesem Fall geschildert, der zeitliche Aspekt eine Rolle für die Übernahme der Betreuung besteht, kommt eben nur eine Fremdperson in Betracht. Und das es zahlreiche Betreuungsbüros gibt, wird man sicherlich ein gutes, vertrauenswürdiges finden können. ;)
 

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Fakt ist, den Fall gab es und es gibt auch mehr Fälle davon, Rechenschaftspflicht hin oder her. Ich traue dem Braten ganz und gar nicht.
 

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Beitrag von Bianca Böhm »

Aber da nicht jeder die Verantwortung übernehmen kann oder will ist es gut, wenn es Betreuungsbüros gibt. Man kann sich ja eins empfehlen lassen, mit welchem die Gerichte gute Erfahrungen gemacht haben. ;)
 

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