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Ein guter Freund von mir hat ein recht großes Problem. Sein Vater ist nunmehr 81 Jahre alt und geht entsprechenden Entwicklungsgang (starke Vergesslichkeit). Das Ganze wird teilweise zur finanziellen und physischen Gefahr: Wie er mir berichtete, lässt sein Vater sich regelmäßig Verträge aufschwatzen, die teures Geld kosten aber gar keinen Nutzen für ihn haben (er hat 'ne Telefon-Flat und hat trotzdem einen grundsätzlichen Preselectionvertrag abgeschlossen), lässt öfter mal den Herd an (Plastik-Pfannengeschirr verschmorte dadurch beispielsweise) und droht so langsam zur Sicherheitsgefahr zu werden. Die Benutzung der Sanitäranlagen durch den älteren Herren sei ohne größere Verschmutzung scheinbar auch nicht mehr möglich, sagte der Kumpel mir.
Sein Vater weigert sich aber vehement, in ein Altersheim zu wechseln und wehrt sich unbedingt dagegen. Was muss er nun tun, um nachzuweisen, dass der Mann eigentlich alleine und ohne Hilfe gar nicht mehr lebensfähig ist (die der besagte gute Freund nicht bieten kann, weil er dafür einfach keine Zeit hat, ist morgens bis abends weg) und in ein Heim oder Pflege muss?
Und: Was für Ansprüche hat er der Krankenkasse oder dem Staat gegenüber, wenn es denn soweit kommt?
Sein Vater weigert sich aber vehement, in ein Altersheim zu wechseln und wehrt sich unbedingt dagegen. Was muss er nun tun, um nachzuweisen, dass der Mann eigentlich alleine und ohne Hilfe gar nicht mehr lebensfähig ist (die der besagte gute Freund nicht bieten kann, weil er dafür einfach keine Zeit hat, ist morgens bis abends weg) und in ein Heim oder Pflege muss?
Und: Was für Ansprüche hat er der Krankenkasse oder dem Staat gegenüber, wenn es denn soweit kommt?
Zuletzt geändert von Joseph A. Gladstone am Sa 20. Sep 2008, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
Joseph A. Gladstone, Die Grünen
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Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
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Das war sogar ich - aber eine hilfreiche Antwort konnte nicht zu Tage gefördert werden.
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Zunächst einmal muss er nachweisen, dass sein Vater nicht mehr in der Lage ist seine persönlichen Angelegenheiten alleine zu regeln. Dafür braucht er eine ärztliche Stellungnahme, mit der er dann beim Amtsgericht die Betreuung beantragen kann. Das heißt praktisch, dass eine Person die "Vormundschaft" über seinen Vater übernimmt. Da gibt es bestellte Pfleger für. Einen Antrag auf Betreuung findet man auf den HPs der Amtsgerichte. Dort findet man auch nähere Informationen über die Betreuung ansich.
Die Sache mit dem Umzug in ein Seniorenheim wird schon schwieriger und vor allem langwieriger.
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Um Gottes Willen, bloß nicht. Im Zweifelsfall sollte man sich die Vormundschaft selbst übertragen lassen, das funktioniert. Richtig wäre es gewesen, wenn man entsprechende Vollmachten noch zu Zeiten "vollständiger geistiger Anwesenheit" - wenn ich das mal so formulieren darf - durch den möglichen Betroffenen hätte ausstellen lassen. Denn diese "Betreuer" können relativ frei auch über Konten verfügen. Und in einem Fall, den ich persönlich kenne, waren plötzlich mal 3000 Euro weg ....Original von Bianca Böhm
Das heißt praktisch, dass eine Person die "Vormundschaft" über seinen Vater übernimmt. Da gibt es bestellte Pfleger für.
Prof. Thorstein Richter
Universitätsprofessor für Humanmedizin
Fellow Deputy Dean of the Roldemian Academy for Medicine at Montary University
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Mal eben weg geht nicht. Die amtliche bestellten Betreuer sind rechenschaftspflichtig gegenüber dem Vormundschaftsgericht, genau so wie ein naher Verwandter auch. Das man bei einer Fremdbetreuung sicherlich nicht immer ein gutes Gefühl hat, verstehe ich. Aber wenn, wie in diesem Fall geschildert, der zeitliche Aspekt eine Rolle für die Übernahme der Betreuung besteht, kommt eben nur eine Fremdperson in Betracht. Und das es zahlreiche Betreuungsbüros gibt, wird man sicherlich ein gutes, vertrauenswürdiges finden können. 
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Fakt ist, den Fall gab es und es gibt auch mehr Fälle davon, Rechenschaftspflicht hin oder her. Ich traue dem Braten ganz und gar nicht.
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