Zulassung zur Anwaltschaft
Verfasst: So 3. Aug 2008, 18:47
Ich möchte gerne das sog. "Staatsexamen" nach § 3 Abs. 1 AnwaltsG ablegen, um die Zulassung zur Anwaltschaft zu erhalten.
An wen muss ich mich wenden, wann kann ich zur Prüfung antreten? Begeisternderweise finden sich dazu ja nirgendwo irgendwelche Informationen... :rolleyes:
Ich weise gleich darauf hin, dass ich aus wirtschaftlichen Gründen nicht bereit bin, den Ausgang des Normenkontrollverfahrens vor dem Obersten Unionsgericht abzuwarten! Sollte mir durch eine Verzögerung meiner Zulassung zum "Staatsexamen" ein sonst an mich übertragenes Mandat entgehen, werde ich mein ausgefallenes Honorar als Schadensersatz von der "Anwaltschaft" fordern, auf deren Möglichkeit wiederum, die für die Durchführung des "Staatsexamens" Zuständigen anschließend in Regress zu nehmen, weise ich ausdrücklich hin.
Ferner möchte ich daran erinnern, dass in der Demokratischen Union derzeit mit Herrn Poppinga sowie Herrn Glencairn gerade einmal zwei zugelassene Anwälte tätig zu sein scheinen, ausländische Rechtsanwälte sowie andere Rechtsberater sind nach dem AnwaltsG von der Vertretungsbefugnis ausgeschlossen, es dürfte also sogar dringender gesellschaftlicher Bedarf an der Zulassung einer weiteren Anwältin bestehen.
Ich bitte somit nachdrücklich darum, mir unverzüglich Gelegenheit zum Ablegen des "Staatsexamens" zu geben.
An wen muss ich mich wenden, wann kann ich zur Prüfung antreten? Begeisternderweise finden sich dazu ja nirgendwo irgendwelche Informationen... :rolleyes:
Ich weise gleich darauf hin, dass ich aus wirtschaftlichen Gründen nicht bereit bin, den Ausgang des Normenkontrollverfahrens vor dem Obersten Unionsgericht abzuwarten! Sollte mir durch eine Verzögerung meiner Zulassung zum "Staatsexamen" ein sonst an mich übertragenes Mandat entgehen, werde ich mein ausgefallenes Honorar als Schadensersatz von der "Anwaltschaft" fordern, auf deren Möglichkeit wiederum, die für die Durchführung des "Staatsexamens" Zuständigen anschließend in Regress zu nehmen, weise ich ausdrücklich hin.
Ferner möchte ich daran erinnern, dass in der Demokratischen Union derzeit mit Herrn Poppinga sowie Herrn Glencairn gerade einmal zwei zugelassene Anwälte tätig zu sein scheinen, ausländische Rechtsanwälte sowie andere Rechtsberater sind nach dem AnwaltsG von der Vertretungsbefugnis ausgeschlossen, es dürfte also sogar dringender gesellschaftlicher Bedarf an der Zulassung einer weiteren Anwältin bestehen.
Ich bitte somit nachdrücklich darum, mir unverzüglich Gelegenheit zum Ablegen des "Staatsexamens" zu geben.
