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Gesetz zur Reformierung der Sicherheitsbehörden

Verfasst: Do 29. Mär 2007, 00:35
von Richard Heyl zu Wintersberg
Gesetz zur Reformierung der Sicherheitsbehörden

Artikel 1
Imperialgesetz über die Sicherheitsbehörden


Das Folgende wird Imperialgesetz:

Artikel 2
Schlussbestimmungen


(1) Das „Gesetz zur Einführung eines imperianischen Verfassungsschutzes“ sowie das „Polizeigesetz für die Republik Imperia“ werden aufgehoben und ersetzt.
(2) In § 9 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes für die Republik Imperia wird „Imperialpolizei“ durch „Sicherheitsbehörden und -organe gemäß der Gesetze“ ersetzt.
(3) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 13.01.2007 und Verkündung durch den Imperialverweser am 29.03.2007.

Aktenzeichen: 2007/01