In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 13.01.2007 und Verkündung durch den Imperialverweser am 29.03.2007.Gesetz zur Reformierung der Sicherheitsbehörden
Artikel 1
Imperialgesetz über die Sicherheitsbehörden
Das Folgende wird Imperialgesetz:
Artikel 2
Schlussbestimmungen
(1) Das „Gesetz zur Einführung eines imperianischen Verfassungsschutzes“ sowie das „Polizeigesetz für die Republik Imperia“ werden aufgehoben und ersetzt.
(2) In § 9 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes für die Republik Imperia wird „Imperialpolizei“ durch „Sicherheitsbehörden und -organe gemäß der Gesetze“ ersetzt.
(3) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Aktenzeichen: 2007/01
