Seite 1 von 5

BVerfG und Inzest

Verfasst: So 16. Mär 2008, 19:39
von Oliver von Palm
Ihr alle habt sicher von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Inzestverbot gehört. NUn, als Verfechter der sexuellen Selbstbestimmung sollte mene Meinung klar sein, deshalb äußere ich mich dazu nicht mehr.

Nun geht das BVerfG in seiner unergründlichen Weisheit aber auch seltsame Wege. Schon früher wurde dem gerade gezeugten Leben der Schutz der Menschenrechte zuerkannt. Auch eine einzelne Zelle ist also ein Mensch...

Aber jetzt hat das BVerfG faktisch nicht gezeugten Menschen, also Phantomen, Rechte zuerkannt, in dem dieser Anti-Inzest-Norm eine Schutzwirkung für potentiell erbgeschädigte Babies eingeräumt wird.

Verfasst: So 16. Mär 2008, 19:44
von Fabian Montary
Hat was von Eugenik...

RE: BVerfG und Inzest

Verfasst: So 16. Mär 2008, 19:49
von Baudouin de Billancourt
Original von Oliver von Palm
Aber jetzt hat das BVerfG faktisch nicht gezeugten Menschen, also Phantomen, Rechte zuerkannt, in dem dieser Anti-Inzest-Norm eine Schutzwirkung für potentiell erbgeschädigte Babies eingeräumt wird.
Sehr schön gesagt!

Verfasst: So 16. Mär 2008, 19:53
von Oliver von Palm
Ich halte es für pervers, solchen "Nichtsen" Rechte zuzuerkennen. Vielleicht sollte man "geistige Verirrung" für strafbar erklären?

Verfasst: So 16. Mär 2008, 20:02
von Konrad Grimm
Was hat das BVerfG denn gemacht? Es wusste, welche Entscheidung es treffen wollte - 173 StGB ist verfassungskonform - und hat sich eine Begründung zusammengesucht.

Das Verfassungsgericht hat schlicht nicht den Mumm gehabt, sich dem Zorn des Pöbels einschließlich der Schmierfinken von der Bildzeitung ("PFUI! Richter für Inzest!") zu stellen.

Und Hassemer hat keine Ahnung, wenn er glaubt, dass Recht von den gesellschaftlich vorherrschenden Moralvorstellungen abzutrennen ist. Sollte sich mal in nen Einführungskurs Rechtssoziologie setzen, hat ja demnächst wieder Zeit, da seine Amtszeit endet.

Wer gegen gesellschaftliche Moralvorstellungen leben will, sollte das entweder heimlich tun - oder bereit sein, den Preis zu bezahlen. Und für ihre Dummheit verdienen die zwei Betroffenen es entsprechend nicht besser.

RE: BVerfG und Inzest

Verfasst: So 16. Mär 2008, 20:05
von Konrad Grimm
Original von Oliver von Palm
Aber jetzt hat das BVerfG faktisch nicht gezeugten Menschen, also Phantomen, Rechte zuerkannt, in dem dieser Anti-Inzest-Norm eine Schutzwirkung für potentiell erbgeschädigte Babies eingeräumt wird.
Und, warum soll das nicht gehen? "Rechte zukünftiger Generationen" sind doch längst anerkannt.

Es ist albern, nach der Richtigkeit von Recht zu fragen. Recht ist Willkür.

RE: BVerfG und Inzest

Verfasst: So 16. Mär 2008, 20:11
von Oliver von Palm
Original von Konrad Grimm

Und, warum soll das nicht gehen? "Rechte zukünftiger Generationen" sind doch längst anerkannt.

Es ist albern, nach der Richtigkeit von Recht zu fragen. Recht ist Willkür.
Stimmt auch wieder.

Übrigens haben unsere bedien Inzestiösen ja 4-Fachen Nachwuchs. 2 davon genetisch schwerst gestört. Aber wofür gibt es Hartz-4?

Von mir aus soll Inzest legal sein. Aber für resultierende Missgeburten sollte es kein Geld geben.

RE: BVerfG und Inzest

Verfasst: So 16. Mär 2008, 20:17
von Fabian Montary
Original von Oliver von Palm
Von mir aus soll Inzest legal sein. Aber für resultierende Missgeburten sollte es kein Geld geben.
Das heißt also, du bist auch dafür, in der Pränataldiagnostik erkannte Fehlbildungen an Feten und Embryonen bei Nichtabtreiben mit dem Versagen sozialer Leistungen zu sanktionieren?

Verfasst: So 16. Mär 2008, 20:20
von Oliver von Palm
Ja. Weil diese Leute versuchen, ihre Verantwortung, die sie selbst freiwillig übernommen haben, auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Und das ist widerlich. Ich fordere keine Euthanasie, nur damit das klar ist. Ich fordere nur, für solche FÄlle keine Sozialleistungen mehr zu zahlen.

Verfasst: So 16. Mär 2008, 20:22
von Fabian Montary
Original von Oliver von Palm
Ich fordere keine Euthanasie, nur damit das klar ist.
Du forderst irgendwie nie das, was dich in die rechtsextreme Ecke stellt, aber deine Argumentation schneidet sich mit dieser immer recht großflächig...