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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:39
Ich habe mal eine Frage an die Juristen hier unter uns, und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Folgende Situation: Zwei gute Freunde von mir haben eine Wohngemeinschaft gegründet und haben dementsprechend eine Wohnung angemietet. Die Vertragsunterzeichnung habe ich damals "überwacht".

Nun ergibt sich folgende Situation: Die Wohnung ist voll von baulichen Mängeln und der Vermieter hat nicht gerade das Interesse, etwas zu tun. Konkret geht es um folgende Dinge, die vorher nicht bekannt waren und um folgende Dinge, die vereinbart wurden:

1.) In der Wohnung gibt es "Untermieter", die durch den Hausbesitzer "reingemietet" werden. Das sieht praktisch so aus: Die Wohnung hat 5 Zimmer, 2 Küchen und zwei Badezimmer; 3 Zimmer, eine Küche und ein Bad werden von meinen Freunden bewohnt. Der Rest geht an die ständig wechselnden Untermieter.

Bei Anmietung der Wohnung hieß es allerdings, dass nur kurzzeitig mal jemand dort wohnen würde, undzwar einmal im Jahr - und auch immer die gleiche Person. Das ist nun nicht so, der Wohnraum soll fest vermietet werden, und das Problem an der Sache ist ganz einfach: Die jenigen kriegen dann auch einen Wohnungsschlüssel und können dann somit problemlos in die Wohnräume meiner Freunde.

Das steht so auch nicht im Mietvertrag.

2.) Da es ein Altbau ist, sind bauliche Probleme vorhanden, so mussten beispielsweise die meisten Wände neu verputzt werden. Im Prinzip wurde die Wohnung komplett renoviert, allerdings mit einer Handschlagvereinbarung mit dem Hausbesitzer: Dieser würde nach der Vereinbarung die Erneuerung/Neuverputzung der Wände mit 50% tragen. Gezahlt hat er tatsächlich 20 €, und mehr will er nicht rausrücken.

3.) Es gibt keinen Anschluss für eine Spüle und der Warmwasserboiler ist so intelligent gelegt, dass das Netzkabel in die Duschen reinhängt.

Die Frage lautet nun: Was kann man hier tun? Kann man hier Mietminderung verlagen, ist gegebenenfalls eine Klage möglich?

Folgenden Haken darf ich dabei aber nicht vorenthalten:

Die beiden liegen etwas - allerdings sehr wenig - im Rückstand mit der Miete und haben die Miete ansonsten bar (ohne Quittung) bezahlt. Das war im Mietvertrag so nicht vereinbart, aber der Hausbesitzer besteht darauf. Es gibt faktisch keinen Beweis - bis auf den, dass immer ein Dritter bei der Geldübergabe anwesend war und somit Zeuge wäre. Reicht das als Beweis aus?

Ich bitte euch um eure Antworten - ich glaube an eure Kompetenz ;)
 

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Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."
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Mal ein nichtjuristischer Kommentar: Was hat denn deine Freunde da geritten? 8o
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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Haudegen
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Haudegen

Beitrag von vSzP »

Sorry, aber wer so eine Bude mietet ist doch selbst schuld...
 

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Anton von Sorbarban zum Paradies
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Zu 1: Wie jetzt? Die Wohnung ist als ganzes vermietet, aber es werden "Untermieter" - die keine sind - einquartiert?! Also: WENN die Wohnung als ganzes vermietet ist, dann kann der Vermieter unter gar keinen Umständen diese Räume ein zweites mal vermieten. Das ist auch keine Untervermietung, sondern eine "Zweitvermietung" und damit in jedem Fall eine Vertragsverletzung.

Mein Rat ist ganz klar: Anwalt oder Mieterschutzbund einschalten. Das bedarf sehr genauer Prüfung.

Übrigens: Respekt - ich dachte, so absurde (sprich: problembeladene) Rechtsfälle gäbe es nur an der Uni.
 

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Übrigens: Respekt - ich dachte, so absurde (sprich: problembeladene) Rechtsfälle gäbe es nur an der Uni.
Naja, irgendwo müssen die Profs die Fälle ja auch herhaben. ;)
 

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Zu 1: Wie jetzt? Die Wohnung ist als ganzes vermietet, aber es werden "Untermieter" - die keine sind - einquartiert?! Also: WENN die Wohnung als ganzes vermietet ist, dann kann der Vermieter unter gar keinen Umständen diese Räume ein zweites mal vermieten. Das ist auch keine Untervermietung, sondern eine "Zweitvermietung" und damit in jedem Fall eine Vertragsverletzung.

Mein Rat ist ganz klar: Anwalt oder Mieterschutzbund einschalten. Das bedarf sehr genauer Prüfung.

Übrigens: Respekt - ich dachte, so absurde (sprich: problembeladene) Rechtsfälle gäbe es nur an der Uni.
Im Mietvertrag stehen nur die bewohnten 3 Zimmer, die Küche und das Bad. Der Rest ist nicht an sie vermietet, aber eben in der gleichen Wohnung - sprich hinter der gleichen Wohnungstür.
 

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Naja, irgendwo müssen die Profs die Fälle ja auch herhaben.
In Bayreuth war mal die Klausur für den großen Strafrechtsschein das Nibelungenlied... :D
 

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Die beiden liegen etwas - allerdings sehr wenig - im Rückstand mit der Miete und haben die Miete ansonsten bar (ohne Quittung) bezahlt.
Wer macht denn so etwas?
 

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Madonna Ritchie-Ashcraft
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Wer macht denn so etwas?
Leute die ziemlich naiv sind?
 

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Erleuchteter
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Original von Joseph A. Gladstone
Im Mietvertrag stehen nur die bewohnten 3 Zimmer, die Küche und das Bad. Der Rest ist nicht an sie vermietet, aber eben in der gleichen Wohnung - sprich hinter der gleichen Wohnungstür.
Naja, wenn auch nur drei Zimmer im Mietvertrag stehen, kann man sichja denken, daß der Rest wohl fremdvermietet wird. ;) Insofern kann man in dieser Hinsicht kaum von einem Irrtum spricht - ein objektiver Dritter hätte auch gemerkt, daß daß da zwei Zimmer fehlen. Was die ständig wechselnden Mieter in einer viel höheren, als der versprochenen Frequenz, angeht, so mag da ein Verstoß gegen den Mietvertrag liegen. Schließlich sind auch mündlich vereinbarte Vertragsbedingungen teil des Vertrags. Wenngleich das natürlich immer schwer zu beweisen ist.

Aber es ist schon richtig - ich würde zur Verbraucherzentrale/Mieterbund gehen. Manchmal bietet der AStA auch Anwaltssprechstunden an. Müßt ihr euch mal erkundigen.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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