Folgende Situation: Zwei gute Freunde von mir haben eine Wohngemeinschaft gegründet und haben dementsprechend eine Wohnung angemietet. Die Vertragsunterzeichnung habe ich damals "überwacht".
Nun ergibt sich folgende Situation: Die Wohnung ist voll von baulichen Mängeln und der Vermieter hat nicht gerade das Interesse, etwas zu tun. Konkret geht es um folgende Dinge, die vorher nicht bekannt waren und um folgende Dinge, die vereinbart wurden:
1.) In der Wohnung gibt es "Untermieter", die durch den Hausbesitzer "reingemietet" werden. Das sieht praktisch so aus: Die Wohnung hat 5 Zimmer, 2 Küchen und zwei Badezimmer; 3 Zimmer, eine Küche und ein Bad werden von meinen Freunden bewohnt. Der Rest geht an die ständig wechselnden Untermieter.
Bei Anmietung der Wohnung hieß es allerdings, dass nur kurzzeitig mal jemand dort wohnen würde, undzwar einmal im Jahr - und auch immer die gleiche Person. Das ist nun nicht so, der Wohnraum soll fest vermietet werden, und das Problem an der Sache ist ganz einfach: Die jenigen kriegen dann auch einen Wohnungsschlüssel und können dann somit problemlos in die Wohnräume meiner Freunde.
Das steht so auch nicht im Mietvertrag.
2.) Da es ein Altbau ist, sind bauliche Probleme vorhanden, so mussten beispielsweise die meisten Wände neu verputzt werden. Im Prinzip wurde die Wohnung komplett renoviert, allerdings mit einer Handschlagvereinbarung mit dem Hausbesitzer: Dieser würde nach der Vereinbarung die Erneuerung/Neuverputzung der Wände mit 50% tragen. Gezahlt hat er tatsächlich 20 €, und mehr will er nicht rausrücken.
3.) Es gibt keinen Anschluss für eine Spüle und der Warmwasserboiler ist so intelligent gelegt, dass das Netzkabel in die Duschen reinhängt.
Die Frage lautet nun: Was kann man hier tun? Kann man hier Mietminderung verlagen, ist gegebenenfalls eine Klage möglich?
Folgenden Haken darf ich dabei aber nicht vorenthalten:
Die beiden liegen etwas - allerdings sehr wenig - im Rückstand mit der Miete und haben die Miete ansonsten bar (ohne Quittung) bezahlt. Das war im Mietvertrag so nicht vereinbart, aber der Hausbesitzer besteht darauf. Es gibt faktisch keinen Beweis - bis auf den, dass immer ein Dritter bei der Geldübergabe anwesend war und somit Zeuge wäre. Reicht das als Beweis aus?
Ich bitte euch um eure Antworten - ich glaube an eure Kompetenz