Organisationserlass über die Zusammensetzung des Generalstabes
Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 12:54
Aktenzeichen: UGBl 2005/11Organisationserlass über die Zusammensetzung des Generalstabes
1. Der Generalstab besteht aus:
- dem für Verteididung zuständigen Minister der Union.
- dem Befehlshabern der Militärbezirke
- dem jeweils höchsten im Verteidigungsministerium ansässigen Offizier jeder Teilstreitkraft
2. Beratend stehen dem Generalstab zur Seite:
- der jeweils höchste im Verteidigungsministerium ansässige Offizier jeder Waffengattung
- der Inspekteur des Streitkräfte
- der Kommandeur des Militärnachrichtendienstes
- der kommandierende Offizier der Abteilung für Recht
3. Bei Fachfragen können jederzeit Zivilisten geladen werden, Geheimdokument dürfen diesen nur nach Prüfung und für die Beratung des Generalstabs ausgehändigt werden.