Aktenzeichen: UGBl 2005/11Organisationserlass über die Zusammensetzung des Generalstabes
1. Der Generalstab besteht aus:
- dem für Verteididung zuständigen Minister der Union.
- dem Befehlshabern der Militärbezirke
- dem jeweils höchsten im Verteidigungsministerium ansässigen Offizier jeder Teilstreitkraft
2. Beratend stehen dem Generalstab zur Seite:
- der jeweils höchste im Verteidigungsministerium ansässige Offizier jeder Waffengattung
- der Inspekteur des Streitkräfte
- der Kommandeur des Militärnachrichtendienstes
- der kommandierende Offizier der Abteilung für Recht
3. Bei Fachfragen können jederzeit Zivilisten geladen werden, Geheimdokument dürfen diesen nur nach Prüfung und für die Beratung des Generalstabs ausgehändigt werden.
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
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