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StPO

Verfasst: So 30. Dez 2007, 08:21
von Amai Li
Sagt mal, beim Verfolgen des laufenden Strafprozesses ist mir aufgefallen, dass Herr von Palm Angeklagter ist und in den Zeugenstand berufen wurde. Als dann der Hinweis kam, dass er die Wahrheit sagen müsste und nur im Falle der Selbstbelastung ein Auskunftsverweigerungsrecht habe, habe ich eine Strafprozessordnung gesucht, aber nicht gefunden.
Hat die DU keine oder steht die an anderer Stelle?

Ansonsten:
Angeklagte können das Blaue vom Himmel lügen, um sich einer Strafe zu entziehen! Denn immerhin müssen sie nicht ihre Unschuld beweisen, sondern ihre Schuld muss von anderen wasserdicht nachgewiesen werden ... Menschenwürde ... Rechtsstaatlichkeit ... etc. ;)

Verfasst: So 30. Dez 2007, 09:28
von Amber Marie Ford
Das Strafverfahren ist in der Demokratischen Union im Strafprozessgesetz (StPG) geregelt. Den Ermittlunsggrundsatz, also dass das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht (vgl. § 244 Abs. 2 StPO/BRD), enthält das StPG nicht, § 25 weist hingegen recht deutlich darauf hin, dass auch Strafverfahren in der Union im Parteibetrieb geführt werden, also so, wie wir es aus US-amerikanischen Justizkrimis oder auch dem deutschen Zivilprozess (vgl. §§ 137 ff. ZPO/BRD) kennen.

Somit würde gelten: der Angeklagte wird nicht, sofern er nicht sowieso schweigt, vor der Beweisaufnahme zur Sache vernommen und ist dabei nicht der Wahrheitspflicht unterworfen, er kann sich aber während der Beweisaufnahme als Partei vernehmen lassen.

Dem widerspricht wiederum § 13 Abs. 4 StPG/DU, welches die Bestrafung des Angeklagten wegen eines Aussagedeliktes klar ausschließt, und endlich auch die hergebrachte Auslegung des StPG/DU durch das Strafgericht I. Instanz sowie das Oberste Unionsgericht, lesenswert in diesem Zusammenhang ist etwa dieser Beschluss.

Kurz: das StPG, eines der ältesten und ehrwürdigsten Gesetze der Demokratischen Union, im Verhältnis zum Alter des Landes älter als etwa in Deutschland das BGB oder StGB, die ZPO oder StPO, ist etwas widersprüchlich, und das Gericht hat sich versehentlich in diesen Widersprüchen und seiner eigenen tradierten Auslegung verheddert ;)

Edit: BB Code

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 13:05
von William C. Ashcraft
Stimmt, da hat sich das Gericht wohl wirklich etwas verheddert. Macht der Gewohnheit, dass man einen Zeugen belehrt. Aber es ist ja nicht schlimm wenn man es trotzdem tut, schlimmer wäre es hier es zu unterlassen wenn es nötig wäre.