StPO
Verfasst: So 30. Dez 2007, 08:21
Sagt mal, beim Verfolgen des laufenden Strafprozesses ist mir aufgefallen, dass Herr von Palm Angeklagter ist und in den Zeugenstand berufen wurde. Als dann der Hinweis kam, dass er die Wahrheit sagen müsste und nur im Falle der Selbstbelastung ein Auskunftsverweigerungsrecht habe, habe ich eine Strafprozessordnung gesucht, aber nicht gefunden.
Hat die DU keine oder steht die an anderer Stelle?
Ansonsten:
Angeklagte können das Blaue vom Himmel lügen, um sich einer Strafe zu entziehen! Denn immerhin müssen sie nicht ihre Unschuld beweisen, sondern ihre Schuld muss von anderen wasserdicht nachgewiesen werden ... Menschenwürde ... Rechtsstaatlichkeit ... etc.
Hat die DU keine oder steht die an anderer Stelle?
Ansonsten:
Angeklagte können das Blaue vom Himmel lügen, um sich einer Strafe zu entziehen! Denn immerhin müssen sie nicht ihre Unschuld beweisen, sondern ihre Schuld muss von anderen wasserdicht nachgewiesen werden ... Menschenwürde ... Rechtsstaatlichkeit ... etc.