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juristische Hilfe III

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 14:46
von Pawlak
Ich habe eine Problem!

Ein privates Wohnheim meint, dass ich ihm eine Zusage erteilt hätte, dass ich dort wohnen wollen würde.

Ich habe im August eine Anfrage an diesen Wohnheim gesandt mit Bitte um Informationen. Ich habe starkes Interesse an einem Appartment bekundet.
Darauf hin hat man mir einen Mitvertrag zugesandt. Ich fand ein besseres Angebot und habe auf dieses nicht mehr reagiert. Jetzt, genau einen Monat nach Auslaufen der Frist bis zu der ich mich bei diesem Wohnheim hätte melden sollen, schreibt man mir, dass ich mich ja bis heute nicht mehr gemeldet hätte und nun einfach zu meinem Einzug die Unterlagen mitzubringen.
Sollte ich das Appartment nicht beziehen wollen müsste ich das Nutzungsentgelt zumindest für den Zeitraum zahlen, in dem das Appartment nicht vermietet werden könnte.

Ich bin Student und werde es mir nicht erlauben können 2 Appartments zu bezahlen. Ich habe aber auch keinen Mietvertrag oder etwas dergleichen unterschrieben. Ich prüfe jetzt mal was ich in meinen Mails geschrieben habe.

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 14:49
von Heinrich Julius von Jagonburg
Ich würd den Thread umbenennen, sonst gibt es Ärger wegen der unerlaubten Rechtsberatung ;)

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 14:51
von SRM
Sorry, aber das ist gelinde gesagt, Bullshit.

Ein Vertragsverhältnis kommt nur zustande, wenn beide Parteien sich über die Leistung, deren Umfang, deren Einzelheiten und nicht zuletzt deren Preis einigen können.

In deinem Fall hast du das Angebot, welches dir zugesandt wurde, nicht angenommen, da du nicht unterschrieben hast. Erst wenn du das Angebot per Unterschrift annimmst, gehst du rechtlich bindend einen Vertrag ein.

Wenn das Wohnheim sich nicht nach anderweitigen Interessenten umschaut, ist das deren Fahrlässigkeit, kann dir aber nicht angekreidet werden.

Sehen das die Juristen genauso? ;)

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 14:57
von Pawlak
Ich habe per Mail geschrieben " ich würde es gerne annehmen". ?(

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 14:59
von Hajo Poppinga
Das muß man Dir ersteinmal beweisen. Wenn die nichts schriftliches haben - einfach ignorieren.

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 15:00
von Heinrich Julius von Jagonburg
Original von Pawlak
Ich habe per Mail geschrieben " ich würde es gerne annehmen". ?(
Ja, aber du hast keinen Vertrag unterschrieben.

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 15:01
von SRM
Original von Heinrich Julius von Jagonburg

Ja, aber du hast keinen Vertrag unterschrieben.
Eben und allein aus einem unterzeichneten Vertrag lassen sich Vertragsstrafen ableiten. Deine Mail war lediglich eine Absichtserklärung.

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 15:02
von Pawlak
Ich habe eine Zusage per Mail denen zugeschickt wie ich gesagt habe, dass ich das Angebot annehme... meine Dummheit, dass ich nicht abgesagt habe. Aber unterschrieben habe ich gar nicht.s

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 15:05
von Oliver von Palm
Schwierig. Verträge bedürfen nämlich grundsätzlich gar keiner Form, weil sich die Formfreiheit aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ergibt (die sich wiederum aus Art. 2 Abs. 1 GG herleiten lässt). Mietverträge müssen m. W. nur schriftlich bestätigt werden, sind aber auch in anderer Form gültig.

Und die Formulierung "ICh würde das Angebot gerne annehmen" kann durchaus als Annahme des Angebotes gesehen werden.

Das ist alles natürlich ohne Garantie.

Verfasst: Do 27. Sep 2007, 15:07
von Hajo Poppinga
Original von SRM

Eben und allein aus einem unterzeichneten Vertrag lassen sich Vertragsstrafen ableiten. Deine Mail war lediglich eine Absichtserklärung.
Das ist auch nicht ganz richtig. Wenn die Mail erkennen ließ, oder sogar genau enthielt, daß man sich über Mietsache, Mietzeit und die Miete einig war, kann das meines Erachtens durchaus ausreichen - immerhin kann der Vertrag grundsätzlich formlos geschlossen werden.

Aber ich bin kein Experte - das ist ganz ausdrücklich nur die Einschätzung eines Laien.