2007/09/02 Erstes Gesetz zur Änderung des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhause
Verfasst: Do 20. Sep 2007, 12:00
Republik Imperia
- Der Sekretär -
Der Imperialkanzler hat das folgende Gesetz beantragt:
Erstes Gesetz zur Änderung des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GOÄndG)
§ 1
Ziel des Gesetzes
Dieses Gesetz zielt auf die Erhöhung der Arbeitsfähigkeit des Sekretariats des Herrenhauses und auf eine Stärkung des Herrenhauses im Allgemeinen ab.
§ 2
Änderung des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO)
Das Imperialgesetz über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO) wird in § 2 Abs. 1 um das Folgende ergänzt: "Auf Antrag des Imperialverwesers, des Imperialkanzlers oder auf Beschluss der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder des Herrenhauses verfügt der Sekretär den Ausschluss der Öffentlichkeit. Über den Antrag findet keine Aussprache statt."
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Imperialgesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Der Imperialkanzler hat das Wort zur Begründung, danach ist die Aussprache eröffnet.
- Der Sekretär -
Der Imperialkanzler hat das folgende Gesetz beantragt:
Erstes Gesetz zur Änderung des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GOÄndG)
§ 1
Ziel des Gesetzes
Dieses Gesetz zielt auf die Erhöhung der Arbeitsfähigkeit des Sekretariats des Herrenhauses und auf eine Stärkung des Herrenhauses im Allgemeinen ab.
§ 2
Änderung des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO)
Das Imperialgesetz über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO) wird in § 2 Abs. 1 um das Folgende ergänzt: "Auf Antrag des Imperialverwesers, des Imperialkanzlers oder auf Beschluss der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder des Herrenhauses verfügt der Sekretär den Ausschluss der Öffentlichkeit. Über den Antrag findet keine Aussprache statt."
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Imperialgesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Der Imperialkanzler hat das Wort zur Begründung, danach ist die Aussprache eröffnet.