2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a
Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 15:58
2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a
Aktenzeichen: nicht bekanntInkrafttreten: 22.03.2009
§1 - Änderungen
(1) §3 Abs. 1 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„Eine neue Partei muss im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen werden.“
[/quote](2) §2 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union bekennt“
[/quote]
(3) §3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„Mitglied einer Partei können nur Staatsbürger der Demokratischen Union werden, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind.“
[/quote]
§ 2 - Inkrafttreten
Aktenzeichen: nicht bekanntInkrafttreten: 22.03.2009
§1 - Änderungen
(1) §3 Abs. 1 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„Eine neue Partei muss im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen werden.“
[/quote](2) §2 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union bekennt“
[/quote]
(3) §3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
„Mitglied einer Partei können nur Staatsbürger der Demokratischen Union werden, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind.“
[/quote]
§ 2 - Inkrafttreten