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2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 15:58
von Helen Bont
2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a

Aktenzeichen: nicht bekanntInkrafttreten: 22.03.2009


§1 - Änderungen
(1) §3 Abs. 1 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:

„Eine neue Partei muss im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen werden.“
[/quote](2) §2 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:

„sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union bekennt“
[/quote]
(3) §3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:

„Mitglied einer Partei können nur Staatsbürger der Demokratischen Union werden, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind.“
[/quote]
§ 2 - Inkrafttreten